Die Aufarbeitung von Vermögensverlusten Verfolgter in der NS-Zeit ist in Ostdeutschland noch nicht abgeschlossen. Auf etwa 5.000 Vermögenswerte gebe es noch Ansprüche, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, teilte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) auf dpa-Anfrage mit.
Abschluss der Aufarbeitung noch nicht absehbar
Zu den Anspruchsgegenständen zählen neben Flurstücken auch Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und bewegliche Sachen. Das können zum Beispiel Konten oder Hausrat sein. Zu DDR-Zeiten wurden laut Bundesamt die Vermögensverluste in der NS-Zeit mit wenigen Ausnahmen nicht ausgeglichen. Das wird seit der Wende nachgeholt. Wann die Bearbeitung der Ansprüche voraussichtlich erledigt sein wird, konnte die Behörde nicht mitteilen. In zahlreichen Fällen warte man noch auf Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die notwendige Recherche in den noch offenen Verfahren sei zum Teil zeitaufwendig.
Redaktion beck-aktuell, 7. August 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wesel, Wiedergutmachung für NS-Unrecht und Enteignungen auf der Grundlage sowjetischer Besatzungshoheit, VIZ 1992, 337
Hintz, Zur Frage der Anwendung des Vermögensgesetzes auf die Ansprüche der in § 1 VI VermG genannten NS–Verfolgten, VIZ 1992, 18