Beschwerdeführer sehen freiheitliche Demokratie bedroht
Die aus Juristen und Künstlern bestehenden Beschwerdeführer sehen im Einsatz von Staatstrojanern eine ernste Bedrohung für die freiheitliche Demokratie. Es liege die Befürchtung nahe, dass Strafverfolgungsbehörden gesellschaftskritische Äußerungen - insbesondere im Zusammenhang mit Kunst und Literatur - in die Nähe der in §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 StPO genannten Anlasstaten rücken und Betroffene zu Unrecht in den Fokus einer Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung geraten.
Digitalcourage: Offenhalten von Sicherheitslücken gefährdet IT-Sicherheit
Die Beschwerdeführer warnen zudem vor dem Abbau des Rechtsstaats durch ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit. Die zulässige Ausforschung der Intimsphäre zum Zweck der Strafverfolgung werde bei weitem überschritten. Um die Schadsoftware zu installieren, würden Sicherheitslücken in Hard- und Software von Geräten ausgenutzt, die dann weiterhin auch für Geheimdienste und Kriminelle offen stünden.