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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der Berichtspflicht zur Steuerungslogik

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Aufgaben des CSR-Reporting – 14. BVBC-Arbeitskreistreffen vom 6.2.2026

 

Neben der BVBC-Stellungnahme zum VSME als für die CSRD-Umsetzung wichtigstem Standard (vgl. Bericht im BC-Newsletter vom 12.2.2026) lag in der 14. Sitzung des BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) am 6.2.2026 in Bottrop der Fokus darauf, wie trotz der massiven Einschränkungen der regulatorisch vorgegebenen Berichtspflichten das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ in die Unternehmensführung einzubinden ist.



Praxis-Info!

 

Problemstellung

Zur Eröffnung der Fachverbandssitzung durch den Fachverbandsvorsitzenden Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller wurde über den Stand der Regulierung diskutiert; zudem wurde die Vorlage für die BVBC-Stellungnahme, die am 11.2.2026 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereicht worden ist, finalisiert. Anschließend ging es um einen Vortrag zum Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung wirksam machen“. Hierzu informierte Kai Michael Beckmann (Nikutta Beckmann & Collegen GmbH, Kronberg/Ts.) die Teilnehmer des 14. Arbeitskreistreffens am 6.2.2026 in Bottrop. Er sieht die Omnibus-Neuerungen als eine Chance für einen Restart. Beckmann empfiehlt den Unternehmen, die Zeit zu nutzen, um ihre ESG-Logik richtig aufzusetzen. Der Omnibus sollte als Chance gesehen werden, indem Vereinfachungen genutzt werden, um Prozesse wirksam aufzusetzen, anstatt nur Berichtspflichten abzuhaken. Seine Empfehlung lautet: „Jetzt ist die Phase, die Strukturen richtig zu bauen.“

 

 

Lösung

Erforderlich ist nach den Ausführungen von Beckmann ein Perspektivwechsel, indem Reporting nicht als Selbstzweck verstanden wird. Vielmehr dokumentiert das Reporting das Management. Reporting ersetzt also kein Management. Eine ESG-Compliance allein reicht jedenfalls nicht (ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung; Stichwort: Omnibus-Verordnungen). Sein Zwischenfazit lautete: Reporting dokumentiert ein funktionierendes Managementsystem.

Hierbei ist ESG mittlerweile im Finanzbereich angekommen: ESG-Daten beeinflussen

  • die Finanzierung,
  • die Versicherung,
  • den Einkauf und
  • die Reputation.

Standards – wie der für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (VSME: Voluntary Small and Medium Sized Enterprises) – machen ESG-Informationen prüf- und vergleichbar. Seiner Erfahrung nach fordern Lieferkettenpartner wichtige Kennzahlen, aber keine 200 Seiten umfassende Berichte. Die Aufgabe des Reporting sieht er im Aufzeigen der Steuerungsfähigkeit. In der Unternehmenspraxis begegnen ihm allerdings häufig ernüchternde Schlaglichter:

  • Der Aussage, dass Chancen und Risiken gleichwertig betrachtet und in Entscheidungsprozesse integriert werden, können weniger als 50% der Führungskräfte zustimmen.
  • Auch der Auffassung, dass das Risikomanagement als Enabler für bessere Entscheidungen und nachhaltigen Geschäftserfolg gesehen werden kann, mögen nur 50% zustimmen.
  • Noch geringer ist der Erfahrungswert hinsichtlich der Frage, ob das Risk Reporting Einfluss auf die Handlungsfähigkeit des Unternehmens hat. Dem wurde auf einer Skala von 1 bis 4 nur mit 1,9 zugestimmt.

Die Praxis des Nachhaltigkeitsreporting zeigt, so seine Erfahrung, dass methodische Fehler die eigentlich erreichbare Wirksamkeit verhindern. Als Beispiele für die Erreichung von mehr ESG-Qualität nannte er:

  • Prozess der Wesentlichkeitsanalyse schärfen;
  • Anschlussfähigkeit, z.B. an das Risikomanagementsystem (RMS), sicherstellen;
  • Ersetzen qualitativer Einschätzungen durch quantitative Angaben;
  • Sicherstellung der Methodenkompetenz.

Erfahrungsgemäß benötigen Stakeholder (Interessengruppen, wie z.B. Kapitalgeber, Kreditinstitute, Kunden, Lieferanten, Beschäftigte) konsistente (widerspruchsfreie) Kennzahlen, nicht Narrative. Beckmann brachte die Sachlage wie folgt auf den Punkt: „Die Zukunft gehört den ESG-KPIs – nicht den ESG-Kapiteln“ (KPIs = Key Performance Indicators – wesentliche Leistungsindikatoren, z.B. absoluter/relativer Marktanteil, Investitionsquote).

Für die Übersetzung der Daten in Handlungslogik und daraus entstehenden Mehrwert empfahl der Referent folgende Management-Anker:

  • Chancen statt nur Risiken: Fast alle Reports lesen sich wie eine Schadensbilanz.
  • Integration ins Managementreporting: Wenn ESG nicht in KPI-Systemen steckt, ist es irrelevant.
  • Reporting für ein ESG-Kosten-Impact-Controlling nutzen.
  • Anschluss an Risikomanagement & Szenarien: Instrumente für weitere Managementsysteme nutzen (z.B. gemäß KonTraG).

 

 

Praxishinweise:

  • Damit Analysen wie die zuvor beschriebene von Beckmann nicht nur als beratergetriebene Appelle versanden, ist die Umsetzung branchenspezifisch anzugehen. Warum dies z.B. Immobilienunternehmen tun sollten, konnte in der Februar-Ausgabe von The Property Post vom 9.2.2026 nachgelesen werden. Dr. Johannes Fütterer, Gründer & CEO der aedifion GmbH, betrachtet es als Fehler, bisherige Vorbereitungen auf künftige Berichtspflichten ad acta zu legen: „Denn die im Zuge der CSRD-Vorbereitung aufgebauten Prozesse eröffnen vielen Immobilienunternehmen erstmals einen detaillierten und kontinuierlichen Einblick in Energieverbräuche, Emissionen und Betriebszustände ihrer Gebäude.
  • Fütterer bestätigt Beckmann, indem er ausführt: „Die dabei gewonnenen Informationen eignen sich nicht nur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch für die strategische Unternehmenssteuerung sowie für die Optimierung technischer und organisatorischer Prozesse. Die Folge sind messbare Reduktionen von Emissionen und Betriebskosten – Effekte, die nicht nur berichtsrelevant sind, sondern sich unmittelbar wirtschaftlich auswirken und echte Wettbewerbsvorteile schaffen können.“

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 3/2026

BC20260313

 

 

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