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Geplante Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen …“: IDW äußert Bedenken

Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

 

Das IDW hat sich kritisch zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und -forderungen“ geäußert. Zwar unterstützt es das Ziel, mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Rückstellungen zu schaffen, sieht jedoch noch Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung. Besonders die neuen Definitionen zu Verpflichtungen, Bewertungsfragen und zur Abzinsung bergen laut IDW Risiken für Inkonsistenzen (Widersprüchlichkeiten). Es fordert daher zusätzliche Klarstellungen, praxistaugliche Beispiele und umfassende Feldtests vor einer finalen Verabschiedung.


 

Praxis-Info!

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 12.3.2025 eine Stellungnahme zu den vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 37 veröffentlicht. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Definition einer Schuld mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept der IFRS von 2018 in Einklang zu bringen und die Anforderungen für die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen zu präzisieren.

Das IDW begrüßt grundsätzlich das Bestreben des IASB, die Definition einer Schuld in IAS 37 an das überarbeitete Rahmenkonzept anzupassen und die Klarheit bei der Erfassung von Rückstellungen zu erhöhen. Allerdings äußert das Institut Bedenken hinsichtlich der Komplexität der vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere in Bezug auf das Kriterium der gegenwärtigen Verpflichtung („present obligation recognition criterion“ – Erfassungskriterium der gegenwärtigen Verpflichtung). Trotz der Einführung eines dreiteiligen Entscheidungsbaums und aktualisierter Beispiele bleiben laut IDW Unklarheiten und Inkonsistenzen bestehen. Daher empfiehlt das IDW dem IASB, umfassende Feldtests mit Praktikern durchzuführen, um die Praktikabilität der Vorschläge zu überprüfen.

In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen unterstützt das IDW die vorgeschlagenen Klarstellungen, betont jedoch die Notwendigkeit zusätzlicher Anwendungsleitlinien und erläuternder Beispiele. Dies soll Unternehmen dabei helfen, die einzubeziehenden Kosten bei der Schätzung der zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Aufwendungen besser zu verstehen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet das IDW der Frage des Abzinsungssatzes. Es unterstützt die Klarstellung, dass dieser keine Nicht-Erfüllungsrisiken („non-performance risk“) widerspiegeln sollte. Allerdings weist das IDW darauf hin, dass diese Vorgabe zu unterschiedlichen Bewertungsansätzen im Vergleich zu anderen Standards wie IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IFRS 9 „Finanzinstrumente“ führen könnte. Zudem wird angeregt, weitere Leitlinien zur Verwendung von realen oder nominalen Abzinsungssätzen bereitzustellen und die Offenlegung des verwendeten Abzinsungssatzes zu fordern, um die Transparenz in den Finanzberichten zu erhöhen.

Abschließend empfiehlt das IDW, die Übergangsbestimmungen zu vereinfachen und ausreichend Zeit für die Implementierung der Änderungen einzuräumen, um Unternehmen eine reibungslose Anpassung an die neuen Anforderungen zu ermöglichen.

WP/StB Kai Peter Künkele, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP Sanja Mitrovic, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 5/2025

BC20250502

 

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