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Anforderungen an ESG-Berichte

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Gestaltungsempfehlungen und ein Weckruf

 

Mit der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit als Kreditvoraussetzung steigt die Notwendigkeit, sich mit der anforderungsgerechten Gestaltung von ESG-Berichten auseinanderzusetzen (ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Neue Praxisempfehlungen bieten Anknüpfungspunkte. So gibt eine neue BARC-Studie wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen und hält Empfehlungen für Unternehmen bereit, die ihre ESG-Berichtspflicht bis 2025 und darüber hinaus erfüllen müssen. Aus der Praxis kommt parallel ein Weckruf, aufgeblähte Berichte zu vermeiden.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Nachdem in der letzten Ausgabe des BC-Newsletters vom 8.8.2024 auf der Basis der KfW-Unternehmensbefragung 2024 die Empfehlung herausgearbeitet werden konnte, sich intensiver mit der Aufbereitung von Nachhaltigkeitskennzahlen zu befassen, weil diese in Kreditgesprächen eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, unterstreicht nun auch eine neue BARC-Studie den notwendigen Handlungsbedarf. Nach der am 17.7.2024 veröffentlichten Befragung zum ESG-Reporting stellen regulatorische Auflagen Unternehmen vor große Herausforderungen. Chris Neubauer, Co-Autor der Studie, kommentiert: „ESG-Reporting entwickelt sich rasant, und Unternehmen müssen sich anpassen, um den steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Unsere Studie zeigt, dass der Bedarf an Ressourcen und  besseren Softwarelösungen entscheidend ist, um die Herausforderungen zu meistern und nachhaltigen Erfolg zu sichern.

Das ist auch deswegen umso wichtiger einzuschätzen, weil in der oben genannten KfW-Befragung ermittelt werden konnte, dass zwar vier von zehn befragten Unternehmen damit rechnen, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ bei Kreditverhandlungen künftig wichtiger wird — und dass aber nur 34% der Unternehmen glauben, dass sie darauf bereits sehr gut oder gut vorbereitet sind.

 

 

Lösung

Die ESG-Berichterstattung ist bekanntlich ein vielschichtiger Prozess, der weit über gesetzliche Vorgaben hinausgeht: Immer mehr Unternehmen nutzen das Reporting als strategisches Instrument, um ihr Image bei Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern sowie insbesondere auch Kapitalgebern (siehe oben, Bericht im BC-Newsletter vom 8.8.2024) zu stärken. Der unter dem Titel „The State of ESG and Sustainability Reporting” („Der Stand der ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung“) veröffentlichten BARC-Studie lassen sich folgende besonders wichtige Erkenntnisse und Ergebnisse entnehmen:

 

1. Status Quo des ESG-Reporting

Die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) werden von 68% der Unternehmen genutzt, gefolgt von den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) (28%) und den IFRS-Standards für die Offenlegung der Nachhaltigkeit (IFRS SDS – Sustainability Disclosure Standards) (23%). Bis 2023 haben 42% der Unternehmen ihren ersten ESG-Bericht veröffentlicht, weitere 20% planen dies bis 2024. Insbesondere im Banken- und Finanzsektor (67%) und in Europa (47%) wird die ESG-Berichterstattung bereits stärker genutzt. Die DACH-Region (Deutschland – Österreich – Schweiz) zeigt sich noch zurückhaltender (41%).

 

2. Motivation und Verantwortung

Haupttreiber für die Erstellung von ESG-Berichten sind laut der BARC-Befragung die Reputation bei Kunden, regulatorische Anforderungen und interne Prozessverbesserungen. Der Fokus auf regulatorische Compliance (zur Einhaltung externer Gesetze und interner Vorschriften) stieg von 38% in 2023 auf 59% in 2024. Zwecks Erfüllung dieser Anforderungen liegt die Verantwortung für das ESG-Reporting zunehmend bei spezialisierten ESG-/Nachhaltigkeitsabteilungen (33%, +12% im Vergleich zum Vorjahr).  Für BC-Leser ist besonders wichtig, dass Finanzabteilungen mit 34% ähnlich oft verantwortlich zeichnen (in weiteren 33% der Unternehmen sind es andere Abteilungen).

 

3. Herausforderungen und Verbesserungspotenzial

In der BARC-Studie haben 42% der Unternehmen angegeben, dass sie mit Ressourcenmängeln kämpfen; der Umgang mit mehreren Datenquellen stellt für ebenso viele ein Problem dar. 38% berichten über Probleme mit der Datenqualität. Für 37% der Unternehmen ist die Integration von ESG-Software in bestehende IT-Infrastrukturen problematisch. 60% der Teilnehmer sehen erhebliches Potenzial bei der Datenintegration und dem KPI-Management (KPI = Key Performance Indicators, wichtige Leistungskennzahlen).

 

 

Praxishinweise:

  • Weitere Informationen zur Studie sind verfügbar unter https://barc.com/de/research/esg-sustainability-reporting-2025/.
  • Mit Thorsten Grenz  hat ein besonders erfahrenerer Managementexperte in der F.A.Z. vom 5.8.2024 (S. 16) erst kürzlich herausgearbeitet, wie Firmen ihre ESG-Berichte verbessern können:  „Wer Nachhaltigkeit ernst nimmt, muss filtern und auf übertriebene Komplexität verzichten.“ Er bezieht sich auf Erfahrungen aus seinem Tätigkeitsbereich als Aufsichtsrat mehrerer Unternehmen, als Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel sowie als geschäftsführender Gesellschafter einer Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft in Berlin. Thorsten Grenz empfiehlt, dass Unternehmen ihre von der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) verlangten Nachhaltigkeitsberichte überarbeiten sollten; denn sie haben oft zu viel des (vermeintlich) Guten getan.  Der wichtigste Hebel zur Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts, die „Wesentlichkeitsanalyse“, sei vielfach zu lax und dadurch zu extensiv betätigt worden, sodass meist ein Übermaß an Nachhaltigkeitsindikatoren zusammengetragen wurde. Die unmittelbare Konsequenz sind laut Grenz „aufgeblähte, übertrieben komplexe Berichte“. Übermäßiger Aufwand für die Erhebung, Dokumentation, Kommentierung und Prüfung der Zahlen sowie zusätzliche Arbeit bei zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen sind für ihn Grund genug, hier die „Extrameile“ zu gehen und die bisherigen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse zu hinterfragen.
  • Wegen der sehr großen Zahl potenziell wesentlicher Indikatoren ist es für Grenz keine Überraschung, dass die Wesentlichkeitsanalyse vieler Unternehmen umfangreiche Listen als wesentlich eingeschätzter Indikatoren hervorgebracht hat: Denn bei kaum einem potenziellen Nachhaltigkeitsindikator könne man ganz sicher sagen, dass er beim betrachteten Unternehmen keine Rolle spielt. Dann komme – „gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht“ – bei den Berichtsverantwortlichen vermeintliche Vorsicht ins Spiel; getreu dem Motto, lieber ein Kriterium mehr zu berücksichtigen als eines zu vernachlässigen, werde die Liste dann länger und länger.
  • Grenz appelliert, mit dem Feinschliff der finanziellen Wesentlichkeit zu beginnen. Diese sei vertraut, da die Bewertung finanzieller Auswirkungen von Risiken aus der etablierten Risikoberichterstattung bekannt ist und da Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis gut zu quantifizieren sind. Der weitere Feinschliff der Impact Materiality (Auswirkungen der Wesentlichkeit) solle sich auf die Bereiche konzentrieren, bei denen ein Unternehmen tatsächlich Wirkung und Einfluss etwa auf die Umwelt, Lieferanten und Sozialbelange hat, um dort etwas im Sinne der Nachhaltigkeit bewegen zu können.
  • Für Grenz ist sofortiges Umdenken erforderlich, da die Berichte des Jahres 2024 die Berichte der Folgejahre präjudizieren. Es gehe nicht darum, schlicht zu kürzen, sondern vielmehr darum, sich auf das zu konzentrieren, was ein Unternehmen tatsächlich beeinflussen kann und wodurch es ernsthaft gefährdet ist.

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

BC 9/2024

BC20240914

 

 

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