BMF 5.9.2023, IV D 3 – S 1445/20/10007 :006
Quantitative Verfahren werden im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung dazu genutzt, um die Buchführung des Steuerpflichtigen zu verproben und Risikogebiete für weitere Prüfungshandlungen zu identifizieren. Mittels solcher Verfahren lässt sich das Vertrauen in die Buchhaltung erschüttern, was zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen kann. In einem aktuellen Schreiben gibt das Bundesministerium der Finanzen einen Überblick über verschiedene automationsgestützte quantitative Prüfungs- und Schätzungsmethoden.
Praxis-Info!
Quantitative Prüfungsmethoden
Methode | Erläuterung |
Zeitreihenanalyse (Zeitreihenvergleich) | Die Zeitreihenanalyse dient der Darstellung der historischen Entwicklung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, welche hierfür entlang einer Zeitachse aufgetragen werden. Auf Basis eines solchen Diagramms lassen sich Trends, Schwankungen und Ausreißer in Datenreihen identifizieren. Außerdem lässt sich die Korrelation (Wechselbeziehung) von verschiedenen Kennzahlen prüfen. |
Ziffernanalyse | Untersucht wird die Zahlenstruktur der zu prüfenden Daten. Durch die Analyse von Ziffernhäufigkeiten, z.B. bei Bargeldumsätzen, lassen sich Manipulationen durch frei erfundene Zahlen aufdecken. |
Struktur- und Verteilungsanalyse | Bei dieser Analyse werden die Daten nach Klassen sortiert und ausgezählt, um die aufgetretene Verteilung – etwa auf Wirtschaftsjahre, Haupt- und Nebensaisons oder Wochentage – mit der erwarteten Verteilung zu vergleichen. So sollen durch Fehler oder Manipulation verursachte Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden. |
Summarische Risikoprüfung (SRP) | In der SRP werden Aspekte der Zeitreihen-, Ziffern-, Struktur- und Verteilungsanalyse zu einem mehrperspektivischen Prüfungskonzept zusammengeführt. |
Stichprobenverfahren | Bei den Stichprobenverfahren wird mittels der Prüfung einer ausgewählten Teilmenge die Plausibilität bzw. Richtigkeit des Gesamtbestands geprüft. Das BMF-Schreiben geht hierbei insbesondere auf das sog. Monetary Unit Sampling ein (Geldeinheiten-Stichprobenverfahren, d.h. Stichprobenziehung aus Währungseinheiten/Geldeinheiten). Dieses wird vor allem bei großen Datenmengen und einer geringen Fehlererwartung eingesetzt, z.B.: · Vorsteuerabzug, · Steuerfreistellung von Umsätzen, · Bilanzierung von Rückstellungen, · Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Instandhaltungsaufwendungen zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen. In diesen Bereichen kann eine Überbewertung der Fehler eintreten, wenn höhere Werte verbucht werden, als zulässig sind. Im Rahmen der Analyse ist gegebenenfalls eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. |
Schätzungsmethoden
Die quantitativen Verfahren können das Vertrauen in die Buchführung erschüttern bzw. Bestandteile davon (wie Kassenaufzeichnungen) komplett verwerfen. In der Folge kann dies zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen. Das BMF-Schreiben geht auf die folgenden Schätzungsmethoden ein:
Methode | Erläuterung |
Zeitreihenbasierte Schätzung | Hier erfolgt die Schätzung auf Basis der Ergebnisse einer Zeitreihenanalyse. Unsicherheiten der Schätzung kann mittels einer Sensibilitätsanalyse und Sicherheitsabschlägen begegnet werden. Da die Analyse ausschließlich auf betriebsinternen Daten basiert, ist sie den auf externen Daten basierenden Schätzungsmethoden vorzuziehen. |
Quantilsschätzung | Die Quantilsschätzung beruht auf verteilungsstatistischen Methoden. Es werden sog. Prozentränge (Quantile) ermittelt und als Ausgangswerte genutzt. Hierzu müssen zunächst die Bandbreiten der Werte ermittelt werden, wobei Ausreißer in der Regel bereinigt werden. |
Schätzung nach Monetary Unit Sampling | Werden bei einem Monetary Unit Sampling (Geldeinheiten-Stichprobenverfahren) Fehler in der Stichprobe festgestellt, lassen sich diese mittels eines statistischen Verfahrens auf die Grundgesamtheit hochrechnen. |
Das BMF-Schreiben führt ausdrücklich an, dass es sich nicht um eine abschließende Darstellung von Prüf- und Schätzungsverfahren handelt. Betriebsprüfer können somit auch andere – nicht im Schreiben genannte – Verfahren verwenden.
Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)
BC 10/2023
BC20231007