Prof. Dr. Christian Zwirner
Der DIN-Normenausschuss hat im Mai 2018 – mit Kommentierungsfrist bis Anfang August 2018 – einen Leitfaden für die Qualität im Intellectual-Property-Management zur Diskussion gestellt (zu Deutsch: Management des geistigen Eigentums). Der vorliegende Leitfaden ist ein Norm-Entwurf zu einer geplanten eigenständigen DIN 77006. Es werden der Qualitätsbegriff im IP-Management und die Prozesse im IP-Management aufgegriffen und erläutert.
Praxis-Info!
Der vom DIN-Normenausschuss vorgelegte Entwurf einer DIN erläutert den Qualitätsbegriff im IP-Management im Kontext der Organisation, der Führung, der Planung, der Ressourcen, des Betriebs des IP-Managements, der Bewertung der Leistung und der Verbesserung.
- Im Zusammenhang mit der Organisation umfasst der Qualitätsbegriff sowohl das Verständnis der Organisation und ihrer Begleitumstände sowie das Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien, als auch die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement für das IP-Management.
- In unmittelbarer Verantwortung für die Qualität des IP-Managements steht die rechenschaftspflichtige Führung des Unternehmens, die die Erzielung der beabsichtigten Ergebnisse sicherstellen und die kontinuierliche Verbesserung fördern soll.
- Dass notwendigerweise Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken bestimmt werden müssen und die Feststellung der IP-bezogenen Prozesse zur entsprechenden Realisierung oder Beherrschung unabdingbar ist, stellt die Verbindung der Planung mit dem Qualitätsbegriff dar.
- Personen, Infrastruktur und Prozesslandschaft müssen als Ressourcen des IP-Managements bestimmt und bereitgestellt werden.
- Durch die Steuerung des IP-Managements mittels der Definition von Schnittstellen und Leistungsbeziehungen, die Kommunikation mit Stakeholdern und den Qualitätsanspruch der Informationsbereitstellung über externe Anbieter bestimmt der Betrieb des IP-Managements die Qualität ebenfalls entscheidend.
- Die Leistungsbewertung im Zusammenhang mit dem Qualitätsbegriff umfasst die Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung. Außerdem tragen ein internes Audit (interne Prüfung) und eine Managementbewertung, die konkrete Entscheidungen und Maßnahmen im Ergebnis enthalten, wesentlich zur Normerfüllung bei.
- Auch die grundsätzliche Abhängigkeit der Qualität von der stetigen Verbesserung, also der Bestimmung der Chancen zur Leistungs- und Wirksamkeitsverbesserung des IP-Managements, wird im Leitfaden aufgegriffen.
Das IP-Management bezieht sich nicht nur auf die Ergebnisse selbst, sondern speziell auch auf die Prozesse des IP-Managements zur Erzeugung dieser Ergebnisse. Wirtschaftsbetriebe werden im Rahmen dieser Norm dazu aufgefordert, notwendige und zweckmäßige Prozesse zu definieren und einzuführen, was eine große Herausforderung für die Praxis darstellt. Die Integration der IP-Managementprozesse in die Kernprozesse des Wirtschaftsbetriebs ist bezüglich Input- und Output-Faktoren entscheidend. Die Hauptprozesse der Prozesslandschaft des IP-Managements sind:
- IP-Strategie,
- IP-Generierung,
- IP-Administration,
- IP-Risikomanagement,
- IP-Durchsetzung,
- IP-Verdichtung,
- IP-Transaktion,
- IP-Reporting und
- IP-Bewusstseinsbildung.
Im Leitfaden werden diese genauer hinsichtlich ihrer zugrunde liegenden Zielsetzungen und der jeweiligen Teilprozesse für die Implementierung erläutert.
In Zeiten zunehmender immaterieller Werte und vor dem Hintergrund von Schlagworten wie „Industrie 4.0“ und „Digitalisierung“ kommt dem vorgelegten Normen-Entwurf eine hohe Bedeutung zu, die über die „reinen“ IP-Abteilungen der Unternehmen hinausgeht. Neben rechtlichen Fragen (Stichwort IP-Compliance) ergeben sich Auswirkungen auf die Steuerung und Rechnungslegung von IP-Themen. Eine bilanzielle und außerbilanzielle Abbildung im Jahres- und Konzernabschluss, im Anhang sowie Lagebericht wird an Bedeutung zunehmen; Gleiches gilt für die zunehmende Bedeutung von IP im Kontext der Bestimmung steuerlich relevanter Verrechnungspreise. Hier werden künftig neben den Bilanzierungsabteilungen auch die Abschlussprüfer und Berater gefordert sein. |
WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 7/2018
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