Prof. Dr. Christian Zwirner
Unverändert zu den Vormonaten beträgt der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz weiterhin gerundet 1,25%. Analog der Entwicklung des Vormonats verzeichnet der Basiszinssatz im Monat Mai 2018 eine leicht fallende Tendenz. Auch ungerundet nähert sich der Zinssatz somit 1,25% an und scheint damit auch für die kommenden Monate konstant zu sein.
Praxis-Info!
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat im Jahr 2016 aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. Nachdem Anfang des Jahres 2017 die Schwelle von 1,00% erstmals seit Sommer 2016 wieder nach oben durchbrochen wurde, beläuft sich der Basiszinssatz zum 1.6.2018 auf 1,25%.
Der genaue Basiszinssatz verändert sich im Vergleich zum Vormonat von rund 1,34% auf rund 1,29% zum 1.6.2018. Durch die vom FAUB empfohlene Rundung des Basiszinssatzes auf ¼-Prozentpunkte beträgt der gerundete Basiszinssatz wie in den Vormonaten unverändert 1,25%. Allerdings zeigt eine genaue Betrachtung, dass – analog der Tendenz des Vormonats – ein leichtes Absinken des Basiszinssatzes zu verzeichnen ist. Dieses wird jedoch erst bei einem Unterschreiten eines ungerundeten Betrags von 1,125% zu einem Abrunden auf 1,00% führen. Durch die sehr stabile Lage im Intervall zwischen 1,125% und 1,375% erscheint eine konstante Rundung auf 1,25% auch für die kommenden Monate als wahrscheinlich.
WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 7/2018
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