Prof. Dr. Christian Zwirner
Neue biometrische Richttafeln
Am 20.7.2018 hat die HEUBECK AG ihre aktuellen Richttafeln (RT 2018 G) veröffentlicht. Auf Basis der neuen Richttafeln ist ein Anstieg der Pensionsrückstellungen in den Bilanzen zu erwarten. Grund hierfür ist insbesondere die – gegenüber den zuletzt vor 13 Jahren aktualisierten Richttafeln aus dem Jahr 2005 – weiter gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland.
Praxis-Info!
Veränderte Bewertungsgrundlagen im Jahresabschluss 2018
Pensionsrückstellungen stellen seit Jahren den deutschen Mittelstand immer wieder vor neue Herausforderungen. Mit dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) kam die Abkehr von dem bis dahin auch handelsrechtlich üblichen Zinssatz von 6%; seitdem muss im HGB-Abschluss eine Abzinsung mit einem immer weiter sinkenden Zinssatz erfolgen. Das Ergebnis: seit Jahren steigende Pensionsrückstellungen in den Bilanzen.
Zuletzt in 2016 wurde der Zinssatz, der der handelsrechtlichen Bewertung zugrunde zu legen ist, angepasst. Auf Basis eines verlängerten Referenzzeitraums ergaben sich höhere Abzinsungssätze und damit zumindest kurzfristige Entlastungseffekte.
Zugleich ist der steuerlich relevante Bewertungszinssatz seit Jahren unverändert bei 6% (§ 6a EStG). Die Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz steht allerdings der Höhe nach bereits auf dem Prüfstand. Der Ausgang ist derzeit noch offen.
Die Bewertung von Pensionsrückstellungen setzt aber auf verschiedenen Annahmen auf. Neben dem Zinssatz bestimmen insbesondere biometrische Annahmen wie die Lebenserwartung den bilanziellen Wertansatz der Pensionsrückstellungen. Am 20.7.2018 hat nun die HEUBECK AG ihre aktuellen Richttafeln veröffentlicht – 13 Jahre nach den bisherigen Richttafeln aus dem Jahr 2005. Die aktuellen Richttafeln (RT 2018 G) berücksichtigen die gegenüber den bisherigen biometrischen Rechnungsgrundlagen weiter angestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland. Zudem berücksichtigen sie erstmals sozioökonomische Faktoren in der Weise, dass bei Arbeitnehmern mit einem höheren Alterseinkommen eine nachgewiesene höhere Lebenserwartung durch pauschale Abschläge auf die Sterblichkeit berücksichtigt wird. Insgesamt steigt die Lebenserwartung in Deutschland weiterhin, aber nicht mehr so schnell wie in der Vergangenheit.
Gültigkeit für Steuerbilanz, Handelsbilanz und IFRS-Abschlüsse
Die Richttafeln der HEUBECK AG werden in der Praxis regelmäßig als biometrische Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verwendet. Hierbei können die aktuellen Richttafeln grundsätzlich für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen genutzt werden. Für die steuerliche Anerkennung der aktuellen Richttafeln RT 2018 G ist allerdings noch ein entsprechendes BMF-Schreiben notwendig.
Ergebnisbelastung im Jahr 2018 hängt von individuellen Faktoren ab
Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt von den unternehmensindividuellen Strukturen der Pensionsverpflichtungen ab. Neben Art und Umfang der Versorgungsregelung spielt insbesondere der Mix aus Versorgungsempfängern und Anwärtern eine große Rolle. Die HEUBECK AG geht allerdings davon aus, dass
„der Rückstellungsbedarf nicht so gravierend ausfallen wird wie bei der vorangegangenen Umstellung auf die Richttafeln RT 2005 G.“
Praxisempfehlung: Den Unternehmen ist zu raten, sich zeitnah einen Überblick über die Auswirkungen der geänderten biometrischen Richttafeln zu verschaffen. Insbesondere dann, wenn die Pensionsrückstellungen das Bilanzbild prägen und Pensions- sowie Zinsaufwand das Jahresergebnis wesentlich beeinflussen, sollten die Effekte aus der gestiegenen und künftig bei der Pensionsbewertung zu berücksichtigenden durchschnittlichen Lebenserwartung mit dem Aktuar besprochen werden. Auf dieser Grundlage lassen sich dann belastbarere Aussagen über die voraussichtliche Ergebnissituation im Jahr 2018 treffen. Auch wenn sich eine allgemeingültige Aussage zum Umfang des Anstiegs der Pensionsrückstellungen in den Bilanzen derzeit ebenso verbietet wie eine erste grobe Daumenregel, steht eines fest: Die Pensionsrückstellungen werden steigen. Dementsprechend sind auch die für das Jahr 2018 aufgestellten Planungen zu überdenken. Zugleich müssen auch mittel- bis langfristige Prognosen angepasst werden. |
Die Politik ist weiterhin gefragt
Erneut werden im Jahresabschluss des Jahres 2018 die Pensionsrückstellungen in den Abschlüssen der Unternehmen steigen, egal ob im Steuerrecht, Handelsrecht oder nach IFRS. Die kurzzeitige Entlastung über den zuletzt angepassten, erhöhten Bewertungszinssatz wird damit konterkariert. Die Verpflichtungen steigen weiter an, die Ergebnisse sinken, und das Eigenkapital wird belastet. Erneut wird die Politik gefordert sein, dem Bilanzierenden zu helfen.
WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 8/2018
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