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Firmen-Kfz: Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen

BC-Redaktion

BMF-Schreiben vom 24.1.2018, IV C 6 – S 2177/13/10002; DOK 2018/0017462

 

Die Regelungen im BMF-Schreiben vom 5.6.2014 (IV C 6 – S 2177/13/10002, BStBl. I, 835) sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge anzuwenden. Der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist bei Brennstoffzellenfahrzeugen die im Fahrzeug gespeicherte Energie vergleichbar. Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.


 

 

Mit dem Bezugsschreiben vom 5.6.2014 (IV C 6 – S 2177/13/10002, BStBl. I, 835) wurde in der Fußnote 1 darauf hingewiesen, dass für Brennstoffzellenfahrzeuge ergänzende Regelungen aufgenommen werden, sobald diese allgemein marktgängig sind. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG für Brennstoffzellenfahrzeuge eingangs erläutert Stellung genommen.

 

 

Praxis-Info!

Wird ein Elektro- oder ein extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug auch privat genutzt, sind für den geldwerten Vorteil bei der Arbeitnehmerbesteuerung die Kosten für das Batteriesystem nicht zu berücksichtigen.

 

Bruttolistenpreisregelung

Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Gestellung eines Firmenwagens auch für private Zwecke ist der Bruttolistenpreis pauschal um die darin enthaltenen Kosten für das Batteriesystem bzw. Brennstoffzellensystem z.B. wie folgt zu mindern:

 



Anschaffungsjahr des Fahrzeugs

Minderungsbetrag in Euro je kWh Speicherkapazität

(vgl. Feld 22 der Zulassungsbescheinigung)

Höchstbetrag in Euro

2017

300

8.000

2018

250

7.500

2019

200

7.000

 


Die Abrundung des Bruttolistenpreises auf volle Hundert Euro ist nach Abzug des Abschlags vorzunehmen.

 

 

Beispiel zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei einem Brennstoffzellenfahrzeug als Firmenwagen:

Arbeitnehmer A erhält als Firmenwagen einen in 2018 angeschafften Brennstoffzellen-SUV auch zur privaten Nutzung. Die Batteriekapazität beträgt 14 kWh; der Tank fasst 4,4 kg Wasserstoff, was für eine Reichweite von fast 500 Kilometern ausreicht. Der Bruttolistenpreis beträgt 79.220 €.

 

Bruttolistenpreis einschließlich Batteriesystem

79.220 €

abzüglich 14 kWh à 250 €

 3.500 €

verbleiben

75.720 €

abgerundet auf volle 100 € = Bruttolistenpreis neu

 

75.700 €

 

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens nach der 1%-Bruttolistenpreisregelung beträgt pro Monat 757 €.

 

 

 

Ene Minderung der Bemessungsgrundlage nach den vorstehenden Grundsätzen ist nur dann vorzunehmen, wenn der Bruttolistenpreis die Kosten für das Batterie- bzw. Brennstoffzellensystem beinhaltet. Wird das Batterie- bzw. Brennstoffzellensystem nicht zusammen mit dem Kraftfahrzeug angeschafft, sondern ist für dessen Überlassung ein zusätzliches Entgelt zu entrichten (z.B. in Form von Leasingraten), kommt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nicht in Betracht.

 

 

Fahrtenbuchmethode

Wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens nach der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt, ist die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung in pauschaler Höhe – entsprechend den vorstehenden Grundsätzen – um die Kosten für das Batterie- bzw. Brennstoffzellensystem zu mindern.

 

 

 

Beispiel zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei einem Brennstoffzellenfahrzeug als Firmenwagen in Verbindung mit der Nutzung eines Fahrtenbuchs:

Arbeitnehmer A nutzt ein im Januar 2018 erworbenes Brennstoffzellenfahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh auch zu privaten Zwecken. Der Bruttolistenpreis beträgt 65.000 €, die tatsächlichen Brutto-Anschaffungskosten 58.000 €. Die berufliche Nutzung beträgt gemäß ordnungsgemäßem Fahrtenbuch 83%. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung ermittelt sich wie folgt:

 

Brutto-Anschaffungskosten

58.000 €

abzüglich 16 kWh à 250 €

 4.000 €

verbleiben

54.000 €

Absetzungen für Abnutzung (54.000 € verteilt auf sechs Jahre)

 

9.000 €

zuzüglich Aufwendungen für Versicherungen

1.200 €

zuzüglich Wasserstoff

890 €

Summe der geminderten Gesamtaufwendungen

11.090 €

 

Der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode beträgt folglich 1.885,30 € für das Jahr 2018 (17% Privatanteil von 11.090 €).

 

 

 

Wird die Batterie bzw. Brennstoffzelle nicht mit dem Fahrzeug erworben, sondern gemietet oder geleast, sind die Gesamtkosten um das hierfür zusätzlich entrichtete Entgelt zu vermindern.

 

[Anm. d. Red.]

 

 

BC 3/2018

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