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Outsourcing der Internen Revision

Dr. Corinna Boecker

 

Immer mehr Unternehmen machen sich Gedanken darüber, die Funktion einer Internen Revision im Wege eines Outsourcings abzubilden. Dieses Modell kommt insbesondere für Unternehmen infrage, bei deren Größe die Einrichtung einer eigenen Revisionsabteilung nicht sinnvoll ist, die aber dennoch nicht auf den Nutzen verzichten wollen. In diesen Fällen bietet sich die Beauftragung externer Dienstleister – beispielsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – an. Die externe Vergabe von Revisionsleistungen geht mit Vor- und Nachteilen einher.


 

 

Praxis-Info!

Im Zusammenhang mit dem Outsourcing interner Revisionsdienstleistungen gibt es in der Praxis zwei Konzepte: das vollständige und das teilweise Outsourcing der internen Revisionsfunktion.

  • Beim vollständigen Outsourcing verfügt das betreffende Unternehmen über keine eigene Revisionsabteilung. Stattdessen werden alle Tätigkeiten vollständig „nach draußen“ vergeben. Die Revisionsdurchführung selbst unterscheidet sich nicht von der Vorgehensweise einer intern eingerichteten Revision. Im Unternehmen fungiert eine verantwortliche Person als Ansprechpartner der externen Internen Revision, um die sachgerechte Anbindung des Externen sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Überwachung der Revisionsergebnisse vor allem die Gewährleistung einer guten Koordination und Abwicklung der Prüfungen mit dem externen Dienstleister. In diesem Modell vergibt ein Unternehmen zwar die Revisionstätigkeit an sich nach außen, behält aber selbst jederzeit die Verantwortung, Kontrolle und Steuerung in der Hand.
  • Das teilweise Outsourcing wird auch als co-sourcing bezeichnet. Es existiert eine Interne Revision im Unternehmen, und es werden zusätzlich bestimmte abgegrenzte Gebiete bzw. Aufgaben durch einen externen Dienstleister abgedeckt. Hierbei wird auf Externe nur zurückgegriffen, sofern Spezialwissen benötigt wird, z.B. bei der Prüfung von IT-Systemen, der Prüfung des Umweltmanagements usw. oder auch im Fall einer Unterschlagung durch einen Mitarbeiter (wegen höherer Objektivität und Unabhängigkeit).

Hauptgrund für das Outsourcing von Revisionsleistungen sind regelmäßig die Kosten. Werden derartige Dienstleistungen extern vergeben und infolgedessen punktuell und nur bei Bedarf bezogen, reduzieren sich die anfallenden Kosten im Vergleich zur Einstellung eigener Mitarbeiter – einhergehend mit dem Vorhalten einer entsprechenden Infrastruktur – teilweise erheblich. Dieser Vorteil der Kostenflexibilisierung ist insbesondere für kleinere und mittelgroße Unternehmen interessant.

Darüber hinaus stärkt der Einsatz externer Berater die Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision deutlich. Auch die Durchführung eines Management Audits ist somit leichter möglich. Zudem kann von der regelmäßig vielfältigen und umfassenden Erfahrung der Externen aus anderen Unternehmen oder Einrichtungen profitiert werden. Weitere Vorteile des Outsourcings sind beispielsweise, dass ein externer Dienstleister aus einem größeren Team heraus Spezialisten für die jeweiligen Prüfungsbereiche einsetzen kann und dass – insbesondere beim teilweisen Outsourcing – eine schnelle und flexible Reaktion auf fachliche und/oder personelle Engpässe möglich ist.

Den zuvor genannten Vorteilen stehen allerdings auch Nachteile gegenüber. Als zentrales Argument gegen ein Outsourcing wird häufig angeführt, dass der externe Revisor das jeweilige Unternehmen und dessen Kultur (zumindest zu Beginn seiner Tätigkeit) nicht ausreichend kennt sowie sich unternehmensinternes Wissen über organisatorische Prozessabläufe etc. erst erarbeiten muss. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass einem Externen seitens der geprüften Mitarbeiter weniger Vertrauen entgegengebracht wird als einem „internen Kollegen“, was wiederum die für eine angemessene Revision unerlässliche Informationsbeschaffung erschweren könnte.

Trotz möglicher Nachteile stellen die oben aufgeführten Vorteile deutlich heraus, dass das (ggf. teilweise) Outsourcing von Revisionsleistungen eine gute Alternative ist, über die es sich für die Unternehmenspraxis nachzudenken lohnt. Hinzu kommt, dass sich in manchen Fällen aufgrund der unternehmensindividuellen Gegebenheiten die Nachteile zu Vorteilen wandeln können.

 

WP StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 6/2019

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