Prof. Dr. Christian Zwirner
Der für Zwecke der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 zu ermittelnde Basiszinssatz ist seit dem 1.3.2019 wieder konstant unter die 1,00%-Marke gesunken. Der seit mehreren Monaten bestehende Abwärtstrend hält auch zum 1.11.2019 mit einem Wert von 0,00% an. Der historische Tiefstand von 0,10% zum 1.10.2019 wurde nur einen Monat später durch ein neues historisches Tief unterschritten. Erstmals ist der Basiszinssatz ungerundet sogar negativ.
Praxis-Info!
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden. Lediglich die Rundung auf 1/10-Prozentpunkte verhindert das aktuell. Beim aktuellen Abwärtstrend kann sich das aber zeitnah, auch bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte, ändern.
Nachdem der Basiszinssatz im November und Dezember 2018 jeweils noch auf 1,25% zu runden war, sinkt dieser seit dem Beginn des Jahres 2019 ab. Bereits zum 1.1.2019 fiel der Basiszinssatz von 1,25% auf 1,00%. Dass es sich dabei nicht um einen kurzfristigen Einbruch nach unten handelte, zeigt die weitere Entwicklung im Jahr 2019. Der Basiszinssatz zum 1.11.2019 beläuft sich gerundet auf 0,00%. Der ungerundete Basiszinssatz fällt im Vergleich zum Vormonat von rund 0,07% auf rund -0,02%. Damit erreicht der Basiszinssatz die 0,00%-Marke und hat per November 2019 erneut einen historischen Tiefstand erreicht, nachdem bereits der Basiszinssatz per Oktober 2019 mit gerundet 0,10% ein historisches Tief erreichte.
Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Basiszinssatz nach IDW S 1 einen spürbaren fallenden Trend. Anzeichen für nachhaltig steigende Zinssätze bestehen bislang nicht. Sollte die derzeit fallende Tendenz anhalten, ist ein weiteres Absinken auch unter den neuen historischen Tiefstand von 0,00% rechnerisch nicht ausgeschlossen. Für aktuelle Bewertungsfälle bedeutet das niedrige Zinsniveau – bei ansonsten unveränderten Annahmen – steigende (Unternehmens-)Werte. Offen ist derzeit noch, ob ein rechnerisch auf einen negativen Wert gerundeter Basiszinssatz künftig auch negativ angesetzt wird oder eine Kappung bei 0% erfolgen wird. Die weitere Diskussion hierzu bleibt abzuwarten.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf das erneute Absinken des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB nunmehr einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen. Die Erhöhung der Empfehlungen zur Marktrisikoprämie wirkt insoweit dem gesunkenen Basiszinssatz entgegen.
Vor dem Hintergrund des weiter gesunkenen Basiszinssatzes ist bei der Bestimmung von Kapitalkosten besondere Aufmerksamkeit geboten. Dies gilt nicht nur für aktuell transaktionsbedingt anstehende Bewertungen, sondern insbesondere auch mit Blick auf die zum Jahresabschluss notwendigen Bewertungen von Beteiligungen oder Goodwills. |
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 12/2019
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