Prof. Dr. Christian Zwirner
Das in den letzten Jahren stetig sinkende Zinsniveau stellt die Bilanzierungspraktiker vor diverse Herausforderungen. Neben Bewertungsfragen, die Goodwills oder Beteiligungen betreffen, sind im Besonderen langfristige Rückstellungen vom niedrigen Zinssatz betroffen. Sinkende Zinsen führen zu steigenden Barwerten und dem Anstieg der bilanziellen Verpflichtungen. Vor allem sind hiervon Pensionsrückstellungen betroffen. Nun äußert sich der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW (FAB) zur Festlegung einer Zinssatzuntergrenze von Null im Rahmen der Diskontierung leistungsorientierter Verpflichtungen nach IAS 19. Diese ist aus Sicht des FAB des IDW nicht zulässig.
Praxis-Info!
Die Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ist in den im Frühjahr 2019 von der EU veröffentlichten Änderungen an IAS 19 geregelt. Demnach ist eine Schuld zu bilanzieren, wenn Arbeitsleistungen gegen zukünftig zu zahlende Leistungen erbracht wurden. Dagegen ist ein Aufwand zu erfassen, wenn aus später zu zahlenden Arbeitsleistungen bereits ein wirtschaftlicher Nutzen gezogen wurde. Zur Berechnung der Höhe dieser Aufwendungen sind die Beträge aus sämtlichen langfristigen Versorgungsplänen zu diskontieren.
Der Zinssatz zur Diskontierung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer ist auf der Basis von Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen (high quality corporate bonds) am Markt erzielt werden (vgl. IAS 19.83, IAS 19.155). In der aktuellen Niedrigzinsphase sind die am Markt beobachtbaren Renditen stark gesunken und zum Teil auch bereits kleiner Null, also negativ. Ein gegebenenfalls daraus abgeleiteter negativer Abzinsungssatz im Sinne von IAS 19.83 muss entsprechend berücksichtigt werden. Die Festlegung einer Zinssatzuntergrenze von Null ist hierbei allerdings nach Auffassung des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung (FAB) nicht zulässig.
Die Berichterstattung des FAB des IDW wird in der IDW Life Heft 12/2019 veröffentlicht werden.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 1/2020
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