BMF-Mitteilung vom 1.4.2020
Zu den verschiedenen steuerlichen Erleichterungen, die Finanzämter bzw. Gemeinden/Stadtverwaltungen bei der Gewerbesteuer etc. gewähren können, zählen u.a.:
- zinslose Stundung von Steuerzahlungen,
- Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer,
- Herabsetzung und Erstattung der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen,
- Aussetzen der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden bis zum Ende des Jahres.
Die FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) sollen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird.
Abb.: Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen in der Corona-Krise
BC 5/2020
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