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DPR-Tätigkeitsbericht 2019

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 30.1.2020 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die DPR hat 2019 insgesamt 86 Prüfungen abgeschlossen. Von den 86 abgeschlossenen Prüfungen waren 79 Stichprobenprüfungen und sechs anlassbezogene Prüfungen. Des Weiteren wurde eine Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 342b S. 2 Abs. 2 Nr. 2 HGB angeordnet.


 

 

Praxis-Info!

Zusammenfassend stellt die DPR in ihrem Tätigkeitsbericht 2019 fest, dass die Fehlerquote im Jahr 2019 bei 20% (Vorjahr: 15%) lag (insgesamt 86 Prüfungen (Vorjahr: 84)) und somit vier Prozentpunkte höher ist als im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019. Die Anzahl der festgestellten Einzelfehler (51) hat sich gegenüber 2018 nahezu verdoppelt (26). Hauptursächlich für den Anstieg der Fehlerquote ist, dass im Jahr 2019 doppelt so viele Anlassprüfungen beendet wurden als im Jahr 2018. Die Fehlerquote bei Stichprobenprüfungen (13%) ist dagegen im Jahresvergleich nur leicht angestiegen.

Der aktuelle DPR-Tätigkeitsbericht zeigt, dass die häufigsten Einzelfehler in Abschlüssen von kapitalmarktorientierten Unternehmen vor allem in den Bereichen Anhangangaben, Eigenkapital und Lageberichterstattung auftreten. Die mangelhaften Ausführungen im Anhang beziehen sich auf Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen, das Ergebnis je Aktie, auf Ereignisse nach dem Abschlussstichtag und die Segmentberichterstattung.

Darüber hinaus verdeutlicht der aktuelle Tätigkeitsbericht der DPR, dass hinsichtlich der Anwendung einzelner IFRS insbesondere bei der Abbildung komplexer Unternehmenstransaktionen häufig Fehler auftreten. Die Fehler liegen in diesem Zusammenhang insbesondere im Bereich der Kaufpreisallokation (Allokation = Zuteilung, Zuordnung, Zuweisung) und den damit zusammenhängenden Anhangangaben sowie bei Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Ebenfalls hat sich die Zahl an Hinweisen von 49 (2018) auf 66 (2019) erhöht. Die Hinweise betreffen u.a. die Lageberichterstattung und Berichterstattung im Anhang, das Thema Unternehmenstransaktionen/Goodwill sowie das Anlagevermögen. Auch zu dem Bereich latente Steuern hat die DPR in 2019 Hinweise erteilt. Die Hinweise zur Lageberichterstattung beziehen sich auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung sowie auf Informationen zu unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren.

Die von der DPR durchgeführte Nachschau für das Jahr 2018 – also die Prüfung, ob die zuvor festgestellten Fehler und die erteilen Hinweise von den Unternehmen umgesetzt wurden – zeigt erneut, dass die betroffenen Unternehmen die Feststellungen der DPR umsetzen.

Download Tätigkeitsbericht: https://www.frep.info/docs/jahresberichte/2019/2019_tb.pdf

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 3/2020

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