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Finalisiert: DIN 77006: Intellectual-Property-Managementsysteme – Anforderungen

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Nachdem im April 2018 zunächst ein Entwurf der DIN 77006 veröffentlicht wurde, liegt der Standard nunmehr seit Juni 2020 in seiner finalen Fassung vor. Er beschreibt Qualitätsanforderungen an Intellectual-Property-Managementsysteme (IP-Managementsysteme), die als iterative (sich wiederholende) Prozesse mit unterschiedlichen Teilschritten (Planen, Durchführen, Prüfen, Handeln) konzipiert werden sollen. Die Teilschritte werden durch die Norm separat adressiert, sodass Unternehmen durch die entworfenen IP-Managementsysteme in die Lage versetzt werden, zukunftssichere Entscheidungen zu treffen, Fehler und deren Nichtentdeckung zu vermeiden und die Prozessergebnisse kontinuierlich zu verbessern.


 

 

Praxis-Info!

Der Zweck eines Intellectual-Property-Managementsystems (zu Deutsch: Management des geistigen Eigentums) ist die Bereitstellung eines organisatorischen Rahmens, um IP-Risiken und -Chancen zu adressieren. Das IP-Managementsystem soll hierbei als iterativer (sich wiederholender) Prozess ausgestaltet sein, nachdem zunächst IP-Risiken und IP-Chancen bestimmt und angemessene IP-Ziele und Prozesse festgelegt werden (Planen). Die entsprechenden Prozesse sind im Anschluss auszuführen (Durchführen). Dies betrifft die Themenfelder des IP-Bewusstseins, der IP-Administration, der IP-Generierung, der IP-Durchsetzung, der IP-Verteidigung und der IP-Transaktionen. Die Leistung und die Wirkung des IP-Managementsystems sind regelmäßig zu überprüfen und anhand eines IP-Reportings festzuhalten (Prüfen), um im Anschluss gegebenenfalls Verbesserungen des IP-Managementsystems einzuleiten (Handeln). Diese iterativen Schritte sind vor dem Hintergrund der von der Geschäftsführung formulierten IP-Strategie und IP-Politik regelmäßig zu durchlaufen. Die DIN 77006 geht auf die jeweiligen Teilprozesse separat ein und gibt Hinweise für eine angemessene Implementierung.

Aus dem Standard geht weiter hervor, dass das IP-Managementsystem zum einen dahingehend überprüft werden soll, inwiefern es zum Unternehmen und zur Unternehmenskultur passt, und zum anderen dahingehend, inwiefern es den Anforderungen von externen und internen Auftraggebern sowie anderweitig interessierten Parteien und dem Geschäftsmodell des Unternehmens entspricht. Außerdem ist zu überprüfen, ob das IP-Managementsystem geplante Ergebnisse produziert. Die Qualität des IP-Managementsystems wird demnach u.a. bestimmt als Zusammenspiel zwischen intern und extern herangetragenen Erwartungen und dem unternehmerischen Anforderungsprofil.

Der Standard ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung immaterieller Vermögenswerte relevant. Insbesondere für Unternehmen, die bislang keinen wesentlichen Fokus auf das Management von geistigem Eigentum gelegt haben, lassen sich notwendige Minimalanforderungen der betrieblichen IP-Organisation ableiten. Bestandteil der Ausführungen sind zudem Auditanforderungen, zu deren Erfüllung grundsätzlich Wirtschaftsprüfer als externe Berater eingesetzt werden können.

Die Leitlinien sind nahezu für alle Unternehmen bedeutsam, der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen hängt aber von der Größe, Struktur, Komplexität und insbesondere vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens ab.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 9/2020 

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