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Bereits im März und April dieses Jahres hatte sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung geäußert (vgl. u.a. Zwirner, BC 2022, 156 ff., Heft 4). Im Juli 2022 hat das IDW nun zu den Kriegsauswirkungen auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 Stellung genommen.
Praxis-Info!
Vor allem das Zusammenspiel von Lieferengpässen und hohen Inflationsraten führt weiterhin zu großen Unsicherheiten, die bei der Erstellung von HGB- und IFRS-Abschlüssen sowie im Lagebericht zu berücksichtigen und angemessen abzubilden sind. Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Szenario-Betrachtungen. Die Unternehmen haben bei allen Unsicherheiten unter Darlegung der wesentlichen von ihnen für die Bilanzierung und Berichterstattung getroffenen Annahmen transparent über die möglichen Folgen des Kriegs in der Ukraine zu berichten. Das IDW weist dabei insbesondere auf die Darstellung möglicher Auswirkungen eines russischen Gaslieferstopps hin.
Die Auswirkungen des Kriegs können sowohl branchenübergreifend als auch branchenspezifisch sein:
- branchenübergreifend, wie z.B. Wertminderungen von Vermögensgegenständen;
- branchenspezifisch: Erfassung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 (Finanzinstrumente – hier: bei Kreditinstituten) oder die Bildung von Rückstellungen für Leistungen im Fall von Betriebsunterbrechungen (Versicherungsunternehmen).
Die Unsicherheiten bzw. die bestehenden Risiken bei Finanzinstrumenten im Sinne des IFRS 9 sind zum Abschlussstichtag – soweit sie nicht bereits im Rahmen der Anwendung des etablierten Bewertungsmodells angemessen berücksichtigt werden konnten – über Post Model Adjustments (nachträgliche Modell-Anpassungen) abzubilden. Dies wird die bereits ermittelte Risikovorsorge erhöhen.
Praxishinweis – Post Model Adjustment (Overlay): Für die Berechnung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9 verwenden Banken in der Regel diverse Modelle. Nicht immer lassen sich Risiken und Unsicherheiten in diesen Modellen abbilden. In einem solchen Fall wird das Ergebnis der modellbasierten Ermittlung angepasst. Diese Anpassung wird Post Model Adjustment oder Overlay („Überlagerung“ – Anpassung, die außerhalb des eigentlichen Modells durchgeführt wird) genannt. |
Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)
BC 8/2022
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