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E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.6

BC-Redaktion

BMF-Mitteilung vom 21.6.2022 (allgemeine Bekanntmachung am 7.7.2022)

 

Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.6 vom 2.5.2022 (Taxonomie 6.6), veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden.


 

 

Praxis-Info!

Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich durch das ERiC-Release im November 2022 und für Echtfälle durch das ERiC-Release im Mai 2023 gegeben sein.

Auf folgende Besonderheiten sei hingewiesen:

 

 

1. Änderungen im GCD-Modul

Im GCD-Modul (= Global Common Data-Modul, z.B. Informationen zum Unternehmen wie Anschrift, Rechtsform usw.) wurden u.a. geändert:

  • Einfügung einer neuen Position „Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG“; bei der Option zur Körperschaftsbesteuerung ist nur die Übermittlung einer Steuerbilanz mit Positionen für eine Kapitalgesellschaft zugelassen.
  • Einfügung neuer Positionen bei der Übermittlung der Postfachadresse.
  • Zeitliche Begrenzung einzelner Rechtsformauszeichnungen.

 

 

2. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – mehrere Berichtsteile

  • Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen:
    – Einfügung neuer Positionen zur Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten, zur Einstellung in steuerliche Rücklagen nach § 34 Abs. 6e KStG sowie zur organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung in den Berichtsteilen „Bilanz“ und „GuV“.
    – Zeitliche Begrenzung bestehender Positionen zu wegfallenden, aktiven oder passiven Ausgleichsposten in den Berichtsteilen „Bilanz“ und „GuV“.
  • Mit Blick auf die Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG sind für Personenhandelsgesellschaften verschiedene Taxonomie-Positionen (z.B. Körperschaftsteuerrückstellung) geöffnet worden.
  • Anpassungen zum Kapitalausweis von Personen(handels)gesellschaften/Mitunternehmerschaften aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht:
    – Einfügung von vier neuen Davon-Positionen in der Bilanz
    Zeitliche Begrenzung von Positionen zur Kapitalentwicklung (u.a. Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital, verrechneter nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil, verrechnete nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen, Kommanditkapital)
    – Bezüglich der Kapitalkontenentwicklung: Angleichung des Bezeichners an die Bilanzposition von „Anteile an den Rücklagen“ in „Rücklagen (gesamthänderisch gebunden)“.

 

 

3. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – Bilanz

  • Umbenennung des branchenspezifischen Postens „Geschäfts- und Vorführwagen“ samt Unterpositionen in „Geschäfts- und Vorführfahrzeuge“, „Geschäftsfahrzeuge“ sowie „Vorführfahrzeuge“
  • Aufnahme einer neuen Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage“.

 

 

4. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – GuV

  • Umbenennung der Position „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Erträge aus Auflösung des Sonderpostens mit und ohne Rücklageanteil“ sowie der Unterposition „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Erträge aus Auflösung des Sonderpostens mit und ohne Rücklageanteil, sonstige Erträge aus Auflösung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil“ in „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Erträge aus Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten“ und „sonstige betriebliche Erträge (GKV), Erträge aus Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten, sonstige Erträge aus Auflösung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil und anderer Sonderposten“. Die analogen Positionen im Bereich des UKV (Umsatzkostenverfahren) wurden ebenfalls umbenannt.
  • Unter anderem folgende Positionen wurden gelöscht, weil nach Anpassung des Erklärungsvordrucks zur Umsatzsteuer insoweit keine Differenzierung mehr vorgesehen ist:
    – Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG, Erlöse aus Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 2-4, 5 b), Nr. 6-9 und 11 UStG
    – Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert, Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG, Erlöse aus Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG
    – Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, aus Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 2-4, 5 Bstb. b, Nr. 6-9 und 11 UStG.
    – Umsatzerlöse (GKV), in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern, aus Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG.
    Im Bereich UKV erfolgte die entsprechende Löschung.
  • Ergänzung der Taxonomie-Position „sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Anlagenabgänge Anlagevermögen, nicht zuordenbar“
  • Änderung der Mussfeldeigenschaft bei der Taxonomie-Position „sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ auf „Mussfeld, Kontennachweis erwünscht“
  • Sperrung der folgenden Taxonomie-Positionen – soweit vorhanden einschließlich Unterpositionen – für steuerliche Zwecke:
    – „sonstige Steuern, Personensteuern“
    – „sonstige Steuern, Steuernachzahlungen für Vorjahre“
    – „sonstige Steuern, Steuererstattungen für Vorjahre“.
  • Neuaufnahme folgender Taxonomie-Positionen zur Angleichung an die Struktur in der Kerntaxonomie:
    – Materialaufwand (GKV), Lebensmittel, Wareneinkauf ohne Vorsteuerabzug
    – Materialaufwand (GKV), Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf, Wareneinkauf ohne Vorsteuerabzug.
  • Löschung folgender Taxonomie-Positionen, weil bereits vergleichbare Auffangpositionen vorhanden sind:
    – Materialaufwand (GKV), Aufwendungen für Zusatzleistungen, nicht zuordenbar
    – Aufwendungen für bezogene Leistungen (GKV), nicht zuordenbar.

 

 

5. Änderungen im Berichtsteil steuerliche Gewinnermittlung (außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen)

  • Ergänzung einer neuen Position „Hinzurechnungen aus dem 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ (aufgrund der Verlängerung des Investitionszeitraums für Investitionen nach § 7g EStG nochmals um ein Jahr) sowie Verlängerung der Gültigkeit der Taxonomie-Position „Zurechnungen, Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages § 7g Abs. 2 EStG, Hinzurechnungen aus dem 4. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“.
  • Vorsorgliche Einfügung einer weiteren Position „Hinzurechnungen aus dem 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ (zugleich Anpassung der Gültigkeit).

Überprüft und teilweise gelöscht oder umgewandelt wurden Mussfeldauszeichnungen („Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“).

[Anm. d. Red.] 

 

 

BC 8/2022

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