Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern über den Umfang von Zuschüssen für die Privatschulfinanzierung entschieden und festgestellt, dass sich die Zuschüsse an der Regelausstattung öffentlicher Schulen orientieren. Zuschüsse für die Verwaltungsleitung seien damit rechtmäßig, nicht dagegen solche zu Personalkosten für IT-Administration und Sozialarbeit. Eine Klage eines Trägers mehrerer staatlich anerkannter Ersatzschulen in Berlin wurde daher abgewiesen, die Berufung aber wegen grundsätzlicher Bedeutung für eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Gewährung staatlicher Finanzhilfen durch das Land Sachsen-Anhalt für verschiedene private Ersatzschulen für rechtswidrig erklärt und das Landesschulamt verpflichtet, über die Anträge der Schulträger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, wonach sich der Gesetzgeber an den Kosten des öffentlichen Schulwesens zu orientieren und seine Bezuschussung danach auszurichten habe, erneut zu entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag der AfD auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen. Im Oktober verhandelt das BVerfG dann mündlich in der Hauptsache. Die AfD sieht durch die Versagung von Zuschüssen für die Stiftung ihr Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt.
Nicht nur Verbraucher, sondern auch viele Firmen ächzen unter den stark gestiegenen Energiekosten. Nun will die Bundesregierung mit staatlichen Zuschüssen Pleiten besonders energieintensiver Firmen verhindern. Das Programm soll bald starten. Eingeplant sind laut Bundeswirtschaftsministerium fünf Milliarden Euro. Topmanager von Firmen, die die Zuschüsse in Anspruch nehmen wollen, sollen aber auf Bonuszahlungen verzichten. Aus der Wirtschaft kam Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Afd auf Verpflichtung des Bundesinnenministeriums zur Zahlung von Zuschüssen an die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Beschluss vom 22.07.2020 als unzulässig verworfen. Denn die angestrebte Verpflichtung könne im Organstreitverfahren grundsätzlich nicht bewirkt werden.
Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzuschränken. Begründet wird dies mit der Finanzierbarkeit und Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Tatsächlich steht mehr zur Disposition als eine einzelne sozialrechtliche Regelung. Es geht um das Verständnis von Ehe im Sozial- und Steuerstaat.
Mehr lesenStrafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.
Mehr lesenDie Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird?
Mehr lesenNun haben wir es schriftlich. 92 % der Juristen nutzen mindestens ein KI-Tool, 62 % sagten, dass sie dadurch wöchentlich 6 – 20 % Zeit sparen. Prima, oder? Aber es kommt noch besser: 52 % vermeldeten Umsatzsteigerungen nach der KI-Einführung. Blinde Euphorie ist das nicht, denn 46 % verwiesen auf Datenschutz- und Cyber-Bedrohungen, und schließlich meinen 62 %, dass KI-gestützte Effizienzsteigerungen die Zahl der abrechenbaren Stunden reduzieren werden.
Mehr lesenAnwältinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist der Regelfall und die Entwicklung ist nachhaltig, auch im Anstellungsverhältnis.
Mehr lesenAm 17.3. ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft getreten. Damit wurde nicht nur eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt, sondern es wurden auch bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz bestimmter Unternehmen statuiert. Für wen diese Standards gelten und ob sich damit das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen tatsächlich signifikant reduzieren lässt, haben wir mit dem Cybersecurityexperten Dr. Tilmann Dittrich geklärt.
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