Ein Betriebsrat hatte so lange die Vertreter einer Minderheitsliste durch Beschlüsse aus dem Betriebsausschuss abberufen, bis es keine möglichen Nachfolger mehr gab und die freien Plätze dann durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt. Die Beschlüsse sind jedoch unwirksam, so das LAG Köln mit Verweis auf den Minderheitenschutz.
Mehr lesenDonald Trump hat einen Sieg vor dem höchsten US-Gericht eingefahren. Dieses entschied, dass Ex-Präsidenten Immunität genießen - zumindest für bestimmte Amtshandlungen. Der aktuelle Präsident Joe Biden warnte, dass es nun "praktisch keine Grenzen für das Handeln eines Präsidenten" mehr gebe.
Mehr lesenMit dem Hitlergruß hatte er linke Demonstranten provozieren wollen – die Geste aber extra mit dem linken Arm ausgeführt, um sich nicht strafbar zu machen. Geholfen hat das dem Mann nicht. Der 51-Jährige muss wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe zahlen.
Mehr lesenBlockierte Straßen oder Farbattacken – die Klima-Protestgruppe Letzte Generation sorgt mit Aktionen für Aufsehen und auch Strafverfahren. Mitgründerin und Sprecherin Carla Hinrichs ist nun erneut verurteilt worden. Das AG Berlin-Tiergarten entschied auf eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
Mehr lesenEine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen, ihr Notar erkannte die Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss die Frau laut KG aber nicht zahlen. Die §§ 104 ff. BGB seien analog anzuwenden, auch wenn der Notar nach § 15 BNotO tätig werden müsse.
Mehr lesenDer VII. Zivilsenat des BGH hat eine neue Richterin: Die 55-jährige Isolde Hannamann. Aber auch das höchste deutsche Sozialgericht bekommt Zuwachs: Markos Uyanik ist zum Richter am BSG ernannt worden.
Mehr lesenAfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen. Denn die Partei stehe im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Ihre Mitglieder seien damit regelmäßig – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung – waffenrechtlich unzuverlässig, so das VG Düsseldorf.
Mehr lesenWird eine Abwicklervergütung durch den Kanzleiinhaber angefochten, ist der Abwickler zwingend beizuladen. Der BGH holte das nun in einem Fall nach, in dem das unterblieben war. Die Vergütung könne nur beiden gegenüber einheitlich festgelegt werden.
Mehr lesenDie gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf - mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das LSG Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse.
Mehr lesen2021 stürmten Trump-Anhänger den Kongress. Hunderte wurden dafür verurteilt. Der Supreme Court hat nun entschieden, dass ein bestimmter Straftatbestand nur begrenzt angewendet werden darf. Das könnte viele der Verurteilungen auf den Kopf stellen und sich auf die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs auswirken.
Mehr lesenBayerns Verfassungsschutz darf die AfD-Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das VG München sieht genug Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, die eine solche Beobachtung, die neben die durch den Bundesverfassungsschutz tritt, rechtfertigen.
Mehr lesenSpanien befürchtet eine weitere Eskalation im Gaza-Krieg. Als erster EU-Staat stellt sich das Land nun an die Seite Südafrikas, das beim IGH in Den Haag eine Völkermord-Klage gegen Israel eingereicht hatte, und beantragte den Beitritt zu der Klage.
Mehr lesenEin ehemaliger AfD-Mitarbeiter soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Berliner Senatsinnenverwaltung nahm seine Einbürgerung deswegen zurück – zu Recht, wie das VG Berlin jetzt einem Eilverfahren entschieden hat.
Mehr lesenIn Folge 12 geht es um Ideen für
Strafschärfungen nach dem Mannheim-Attentat, die mögliche Einziehung von
Millionen gegen Banker Olearius, das "Klimaneutral"-Urteil des BGH, neuen Referendariats-Ärger in NRW und um einen Anwalt, der Pornobilder ans
Anwaltsgericht schickte.
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Kurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. Das OLG München bestätigte nun das LG. Das hatte einen Mangel erst im Ekzem und nicht schon in der genetischen Disposition dafür gesehen.
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