Im Streit um massenhaft gekündigte langjährige Bausparverträge verhandelt der Bundesgerichtshof am 21.02.2017. Wie am 20.12.2016 mitgeteilt wurde, geht es dann um den Fall einer Bausparerin, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlossen hatte. Als diese 2001 zuteilungsreif wurden, nahm sie die Darlehen nicht in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem attraktiven Zinssatz. Anfang 2015 kündigte ihr Wüstenrot schließlich die Verträge.
Mehr lesenDas 2012 zwischen der Europäischen Union und Marokko geschlossene Liberalisierungsabkommen findet auf die Westsahara keine Anwendung. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 21.12.2016 entschieden. Das anderslautende Urteil des Gerichts der Europäischen Union hat er aufgehoben und die Klage des Front Polisario, einer von den Vereinten Nationen anerkannten Bewegung, die die Unabhängigkeit der Westsahara anstrebt, mangels Klagebefugnis abgewiesen (Az.: C-104/16 P).
Mehr lesenEine allgemeine und unterschiedslose Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.12.2016 in Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG) unter Berücksichtigung der EU-Grundrechtecharta entschieden. Zulässig sei eine Vorratsdatenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten, wobei sie auf das absolut Notwendige beschränkt sein müsse (Az.: C-203/15 und C-698/15).
Mehr lesenDie Europäische Kommission wirft Facebook vor, zur WhatsApp-Übernahme irreführende Angaben gemacht und damit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt zu haben. Die EU-Behörde hat Facebook deswegen am 20.12.2016 eine Mitteilung mit mehreren Beschwerdepunkten zugesandt. Facebook hatte den Kommunikationsdienstleister WhatsApp, der in den Bereichen soziale Netzwerke, Endkundenkommunikation und nicht suchgebundene Online-Werbedienste tätig ist, im Oktober 2014 übernommen.
Mehr lesenZwei junge Syrer waren angeklagt, für das Ertrinken von mindestens acht Flüchtlingen verantwortlich zu sein. Im Kölner Prozess um Menschenschmuggel über das Mittelmeer sind die Angeklagten am 20.12.2016 freigesprochen worden. Für ihre Zeit in Untersuchungshaft erhalten sie Entschädigung. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen die beiden Brüder fallen gelassen. Die Aussage des Belastungszeugen sei widersprüchlich und nicht plausibel, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Köln.
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