EU-Kommission will Kartellrechtsdurchsetzung in den Mitgliedstaaten stärken

Den nationalen Wettbewerbsbehörden soll nach den Plänen der Europäischen Kommission die wirksame Durchsetzung des EU-Kartellrechts erleichtert werden. Am 22.03.2017 hat sie eine Reihe von Vorschlägen für eine entsprechende EU-Richtlinie vorgelegt. Um eine einheitliche Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts zu gewährleisten, sollen die Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten danach insbesondere über die passenden Durchsetzungsinstrumente verfügen, wenn sie die gemeinsame Rechtsgrundlage anwenden. Dem Vorschlag ging eine einschlägige öffentliche Konsultation voraus, die die Kommission im November 2015 eingeleitet hatte.

Unabhängigkeit nationaler Behörden soll gewahrt bleiben

Gewährleistet werde nach den Plänen der Kommission die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der nationalen Behörden bei der Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln, ohne dass sie Anweisungen von öffentlichen oder privaten Stellen entgegennehmen müssten. Das Gleiche gelte für die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie die notwendigen Beweiserhebungsbefugnisse, wie das Recht, Mobilfunkgeräte, Laptops und Tablets zu durchsuchen, so die Kommission.

Erleichterungen bei Vollstreckung von Geldbußen

Vorgesehen seien angemessene Instrumente zur Verhängung verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen das Kartellrecht der EU. Der Vorschlag enthalte unter anderem Regeln zur Haftung von Muttergesellschaften und zur Rechtsnachfolge, damit Unternehmen etwaigen Geldbußen nicht durch eine Umstrukturierung des Konzerns entgehen könnten. Zudem sollen die nationalen Wettbewerbsbehörden auch die Vollstreckung von Geldbußen gegenüber an einem Kartellvergehen beteiligten Unternehmen durchsetzen können, die im Inland über keine Niederlassung verfügen. Gerade diese Vorschrift sei angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen von besonderer Bedeutung, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Kronzeugenregelungen geplant

Die Neuregelung sehe zudem aufeinander abgestimmte Kronzeugenregelungen vor, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen sollen, Beweise für rechtswidrige Kartelle vorzulegen.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2017.

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