Weltstrafgericht verlängert Haft für Kongos Ex-Vizepräsidenten Bemba

Der Internationale Strafgerichthof hat die Haftstrafe für den bereits als Kriegsverbrecher verurteilten früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba um ein Jahr verlängert. Wegen der Bestechung von Zeugen wurde der 54-Jährige am 22.03.2017 in Den Haag zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt. Der Schuldspruch war bereits im Oktober 2016 erfolgt. Es war das erste Urteil des Gerichts zur unerlaubten Einflussnahme auf die Justiz. Die Geldstrafe soll dem Fonds des Gerichts für Opfer der Verbrechen zugute kommen.

Hohe Gefängnisstrafe für Mord, Vergewaltigung und Plünderung

Bemba war 2016 trotz der manipulierten Zeugenaussagen im Hauptsacheverfahren wegen Kriegsverbrechen und massenhaften Vergewaltigungen, Morden und Plünderungen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die meisten Verbrechen beging er in der Zentralafrikanischen Republik.

14 Zeugen bestochen

Der Internationale Strafgerichtshof verhängte auch gegen vier seiner ehemaligen Mitarbeiter Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten. Bemba, zwei seiner Anwälte und zwei andere Mitarbeiter hatten insgesamt 14 Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt. "Das waren schwere Verstöße gegen die Rechtsprechung", sagte der Vorsitzende Richter Bertram Schmitt.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2017 (dpa).

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