Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Im Fall von Lars entschieden die Richter am Stuttgarter Landgericht am 27.11.2017 auf zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall von Meike auf zwei Jahre und acht Monate. Der frühere Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.
Mehr lesenWenn nach der Trennung ein Elternteil die mit dem anderen geschlossene Umgangsvereinbarung nicht einhält, reicht es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes nicht aus zu behaupten, das Kind habe nicht zum Termin mit dem anderen Elternteil gehen wollen. Vielmehr müsse zumindest auch dargelegt werden, inwiefern versucht worden sei, auf das Kind einzuwirken, um den Umgang zu ermöglichen, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 29.09.2017, Az.: 4 WF 151/17).
Mehr lesenWegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am 24.11.2017. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Mehr lesenKäufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs können nach Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer von VW wegen Betrugs Schadensersatz verlangen. Dies gelte sogar dann, wenn inzwischen das Softwareupdate aufgespielt worden sei. Dies habe das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 2-3 O 104/17).
Mehr lesen§ 4 Abs. 3 Satz 1 des Transsexuellengesetzes (TSG), wonach ein Namens- und Personenstandswechsel die Einholung von zwei Sachverständigengutachten erfordert, ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17.10.2017 bekräftigt. Der Begutachtungsrahmen sei auf die Ermittlung der Änderungsvoraussetzungen beschränkt. Die Begutachtung dürfe nicht dazu genutzt werden, Transsexuelle zu einer therapeutischen Behandlung ihrer als vermeintliche Krankheit begriffenen Transsexualität hinzuführen (Az.: 1 BvR 747/17).
Mehr lesen1. Anonyme Anzeigen rechtfertigen grundsätzlich keinen Anfangsverdacht.
2. Bei der Abwägung, ob in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingegriffen werden darf, ist auch die Unschuldsvermutung zu beachten.
LG Augsburg, Beschluss vom 12.09.2017 - 1 Qs 339/17, BeckRS 2017, 129942
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