Überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft: Elektronische Zahlungen werden billiger und sicherer

Am 13.01.2018 trat die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft. Wie die Europäische Kommission mitteilte, werden elektronische Zahlungen für Waren und Dienstleistungen damit für die europäischen Verbraucher kostengünstigerer, einfacher und sicherer.

Keine Extrakosten bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte mehr

So dürfen für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten künftig keine Aufschläge mehr verlangt werden, und zwar sowohl bei Zahlung im Geschäft als auch bei elektronischer Zahlung. Außerdem wird der EU-Zahlungsmarkt für Unternehmen geöffnet, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Erhalts des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten. Die Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten werden verschärft.

Rechte der Verbraucher werden verbessert

Die PSD2 verbessert laut Kommission zudem die Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählten eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts ("ohne Fragen") für Lastschriften in Euro.

Mitgliedstaaten zu Umsetzung aufgefordert

Die ab dem 13.01.2018 geltende überarbeitete Richtlinie PSD2 (RL 2015/2366) übernimmt und ersetzt die RL 2007/64/EG (PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Die Mitgliedstaaten mussten die PDS2 bereits in nationales Recht übernehmen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, dies umgehend zu tun.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2018.

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