Tepe für Modernisierung des Beamtenstatus
Geklagt haben vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie hatten bei Protesten und Streikmaßnahmen der GEW mitgemacht - dies wurde von den Behörden geahndet. "Wir wollen den Status der Beamten nicht aufheben", versichert Tepe. "Aber Schluss sein soll mit der Gutsherrenart, nach der Landesregierungen alles tun können, was sie wollen." Der Beamtenstatus gehöre modernisiert. Seine Grundsätze stammten aus dem 19. Jahrhundert. "Sie wurden nie von einem Parlament beschlossen."
dbb-Chef beharrt auf besonderem Dienst- und Treueverhältnis
Der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, hält dem entgegen, die Beamten stünden in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis - das sei "kein alter Zopf, sondern die dauerhafte Voraussetzung für die wirksame Entfaltung der Demokratie und die Einhaltung von Recht und Gesetz für alle".
De Maizière argumentiert mit Erhalt der Handlungsfähigkeit des Staates
Mit Innenminister Thomas de Maizière ist sich der dbb da einig. Der CDU-Politiker mahnt: "Das Streikverbot ist für die Handlungsfähigkeit des Staates von großer Bedeutung, wenn man auch in Zukunft will, dass der öffentliche Dienst zuverlässig in jeder Situation da ist." Beide Seiten argumentieren mit dem Grundgesetz. Art. 9 GG garantiert das Recht, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen - auch für Verhandlungen über Arbeitsbedingungen. Art. 33 GG hingegen verankert die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums".
"Bild"-Zeitung prangert "Extras" für Beamte an
Die Staatsdiener stehen aber auch medial im Fokus. Angriffe auf Feuerwehrleute und Polizisten empörten viele. Dann rückte die SPD in den GroKo-Sondierungen die Bürgerversicherung nach vorn - zwar am Ende erfolglos, aber mit großer öffentlicher Resonanz. Die meisten Privatversicherten sind Beamte. Für sie übernimmt der Staat Arztkosten zu 50 bis 70 Prozent als Beihilfe, den Rest zahlt die Versicherung. Dann fragte die "Bild"-Zeitung: "Kriegen Beamte zu viele Extras?" - und führte auch längere Lohnfortzahlung bei Krankheit, Familienzuschläge und Pensionsregeln an. Silberbach betont: "Beamte dienen dem Volk, also dem Staat." Dafür kümmere sich der Staat um seine Staatsdiener - unter anderem durch die Absicherung für Krankheit und Alter.
Viele Beamtenstellen unbesetzt - Ungleiche Bezahlung bei Lehrern in der Kritik
Trotzdem ist längst nicht für alle eine Laufbahn als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst attraktiv. Landauf, landab fehlen Lehrer, Erzieher, Polizisten, Feuerwehrleute. Ob in Bau- oder Sozialämtern, Gesundheits- oder Jugendeinrichtungen - überall klaffen Lücken. Laut dbb fehlen mehr als 200.000 Beschäftigte. Für die Lehrer fordert GEW-Chefin Tepe gleiche Behandlungen: "Die Bezahlung klafft immer weiter auseinander." Bei Gymnasial- und Berufsschullehrern unterscheide sich das Einkommen zwischen den Ländern um bis zu 8.000 Euro pro Jahr. "Immer wieder kommt es vor, dass Jahressonderzahlungen einfach gestrichen worden sind oder die Beihilfe für Arztbehandlungen gekürzt worden ist", bemängelt sie. "Verbeamtete Lehrer können sich dagegen nicht wehren." Bei der im Februar 2018 startenden Tarifrunde für die Angestellten von Bund und Kommunen wollen die Gewerkschaften satte Lohnsteigerungen durchsetzen - anders als in Karlsruhe Seite an Seite. De Maizière kündigte an, die Ergebnisse auf die Beamten übertragen zu wollen.
Wird BVerfG Streikrecht für Lehrer begründen?
Was ist vom Verfassungsgericht zu erwarten? Selbst die GEW-Chefin glaubt nicht, dass das Streikverbot für Beamte generell kippt. "Für Beamte mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben wie bei Polizei und Justiz könnte das Streikverbot bestehen bleiben, für beamtete Lehrer aber hoffentlich nicht." Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet. Drohen Schulen bundesweit bestreikt zu werden? Tepe will auch ein neues Streikrecht "verantwortungsbewusst" wahrnehmen. "Wir wollen ja nicht die Schüler und die Eltern treffen, sondern den Arbeitgeber." Lieber verhandele man mit den Ländern über bessere Bedingungen.