Einem Steuerpflichtigen, der "intransparente" Fonds im Ausland hält, muss es möglich sein, Unterlagen und Informationen beizubringen, um den Nachweis über die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte auf andere Weise zu führen. Die Vorlage einer nur als Schätzungsgrundlage geeigneten Dokumentation der Einkünfte genügt dafür nicht. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 06.12.2016 entschieden (Az.:16 K 3383/10).
Mehr lesenAuch Privatbahnen und private Kraftwerke sind "öffentliche Betriebe“ im Sinn des § 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn sie der öffentlichen Versorgung eines bestimmten Gebietes mit Energie dienen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen der Störung öffentlicher Betriebe bestätigt, der sich an Privatgleise des Tagebaus Hambach gekettet hatte. Dass es dadurch zu keiner Störung des Kraftwerkbetriebs gekommen war, erachtete das Gericht als irrelevant, da es sich bei § 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handele. Die Entscheidung ist letztinstanzlich ergangen (Urteil vom 26.08.2016, Az.: III – 1 RVs 186/16).
Mehr lesenErmittlern aus 39 Staaten ist unter niedersächsischer Federführung ein erfolgreicher Schlag gegen Datendiebstahl und Internet-Betrug gelungen: Die Aufdeckung und Zerschlagung des Botnets "Avalanche", bei dem es sich wohl um die weltweit größte Botnet-Infrastruktur gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft Verden und die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion Lüneburg.
Mehr lesenDie geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung (BT-Drs. 18/10353, 18/10469) ist am 02.12.2016 in einer Anhörung des Energieausschusses des Bundestages überwiegend begrüßt worden. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Zum Teil sei aber scharf kritisiert worden, dass sich AKW-Betreiber durch den von ihnen zu leistenden Fondsbeitrag sowie einen Risikoaufschlag vollständig aus der Kostenhaftung für die Zwischen- und Endlagerung befreien können. Ein Experte habe von "hundertprozentigem Politikversagen" gesprochen.
Mehr lesen1. Es ist dem Verteidiger zuzumuten, digitalisierte Akten „am Bildschirm“ wenigstens daraufhin durchzusehen, ob und welche Teile er für seine weitere Tätigkeit zur sachgerechten Verteidigung des Mandanten auch in Papierform benötigt.
2. Der Verteidiger muss darlegen, welche Teile der Akte notwendigerweise kopiert werden müssen. (Leitsätze der Verfasserin)
LG Aachen, Beschluss vom 15.06.2016 - 61 KLs 22/15, BeckRS 2016, 19689
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