EuG: Klage von Panini-Konkurrent im Verfahren um Fußball-Sammelbilder scheitert

Fußballverbände wie der DFB und die FIFA haben die Rechte an Fußball-Sammelbildern für Welt- und Europameisterschaften nicht wettbewerbswidrig an das Unternehmen Panini vergeben. Das Gericht der Europäischen Union wies am 11.01.2017 eine Klage des englischen Konkurrenten Topps Europe gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission ab (Az.: T-699/14).

Topps sieht Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Topps hatte 2011 eine Beschwerde bei der Kommission gegen Panini sowie mehrere Verbände – unter ihnen der Weltfußballverband FIFA und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) – eingereicht. Topps behauptete damals, bei der Vergabe und Nutzung von Lizenzen für die großen Turniere sei unter anderem gegen das Kartellverbot und das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen worden. Nachdem die Kommission die Beschwerde 2014 zurückgewiesen hatte, reichte Topps Klage ein.

EuG: Kommission hatte Beweise für "lebhaften Wettbewerb"

Die Luxemburger Richter bewerteten diese nun als unbegründet. Dabei stellten sie unter anderem fest, die Kommission habe hinreichend Beweise dafür gehabt, dass auf dem Fußballsticker-Markt durchaus Wettbewerb herrsche. So habe Topps bestimmte Rechte erworben, die zuvor die italienische Panini-Gruppe gehalten habe. Dies zeuge von lebhaftem Wettbewerb.

EuG, Urteil vom 11.01.2017 - T-699/14

Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2017 (dpa).

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