EGMR: Menschenrechtskonvention gewährt kein Recht auf Scheidung

Die polnische Justiz verweigert einem Mann die Scheidung, schließlich sei er mit seiner Untreue Schuld am Scheitern der Beziehung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will daran mit seinem Urteil vom 10.01.2017 nicht rütteln. Jung geheiratet, später neu verliebt? Was soll's - lässt man sich eben scheiden. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war es in Deutschland lange nicht und ist es in Polen manchmal bis heute nicht. Entgegen stehen dem nicht allein gesellschaftliche Zwänge, sondern Recht und Gesetz (Az.:1955/10).

Sachverhalt

Der Pole Artur Babiarz ist für seinen Wunsch, sich von seiner Frau zu trennen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg gegangen. Seine Frau stimmte einer Auflösung der Ehe nämlich nicht zu, erklärte, ihn trotz seiner Untreue noch immer zu lieben und sich mit ihm versöhnen zu wollen. Auch die polnische Justiz stellte sich quer. Die Eheleute Babiarz blieben verheiratet.

Kein Recht auf Scheidung

Selbst die Straßburger Richter halfen dem Mann nun nicht weiter. Die Menschenrechtskonvention verpflichte die polnischen Behörden nicht, die Scheidung zu akzeptieren. Ein Recht auf Scheidung gebe es nicht. In Deutschland wurde das Ehe- und Familienrecht in den 1970ern umfassend reformiert und den gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Seitdem gilt: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist." Wenn ein Partner die Scheidung partout nicht will, kann er sich ihr zwar zunächst verweigern. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe aber auch gegen seinen Willen aufgelöst werden. Dabei geht es nicht mehr darum, wer am Scheitern der Beziehung schuld ist. Gefragt wird lediglich danach, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist.

Polen: Keine Scheidung trotz zerrütteter Ehe

Als in Deutschland über diese Reform diskutiert wird, kommt der Pole Babiarz gerade erst auf die Welt. Es ist lange bevor er seine erste Frau heiratet. Und lange bevor er die Frau trifft, die er seit nunmehr über zehn Jahren gerne heiraten möchte und mit der eine elfjährige Tochter hat. Dennoch findet er sich 2017 in einer Lage wieder, die wie aus der Zeit gefallen scheint. Auch nach dem polnischen Eherecht kann im Fall einer "vollständigen und dauerhaften Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens" jeder Partner die Scheidung einreichen. Das Gericht in Lublin kam auch zu dem Schluss: Die Ehe ist zerrüttet. Eine Versöhnung unwahrscheinlich. Der einzig Schuldige für das Scheitern sei aber der untreue Ehemann.

"Schuldiger" an Zerrüttung auf Zustimmung des Ehepartners angewiesen

Das führt zu dem entscheidenden Paragrafen im polnischen Eherecht, der an das Deutschland der Adenauer-Zeit erinnert: Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu, so ist diese "unzulässig, wenn sie von dem Ehegatten gefordert wird, der an der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein schuld ist". Einzige Ausnahme: Die Weigerung verstößt gegen die Prinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens - der Ehepartner handelt also etwa aus Hass, Rache oder Ärger. Der Juraprofessor für polnisches Privatrecht von der Universität Frankfurt (Oder), Arkadiusz Wudarski, sieht die Regelung, die weiter auf das Verschuldensprinzip abstellt, sehr kritisch: "Eigentlich unzumutbar für heutige Verhältnisse in der polnischen Gesellschaft", sagt er. Ähnliche Regelungen gebe es in Europa nur noch sehr selten.

Anwalt: "Gesetz für extreme Fälle"

"Es ist ein Gesetz für extreme Fälle", sagt Kläger-Anwalt Wojciech Osak. "Wenn zum Beispiel einer der Ehepartner verlassen wird, weil er schwer erkrankt ist", zählt der Anwalt auf. Im Fall seines Mandanten seien die Bedingungen für eine Ablehnung der Scheidung aber nicht erfüllt gewesen. "Das Gericht hat übereifrig beschlossen." Die strenge Auslegung des Scheidungsrechts - wenngleich bereits von 2009 - passt zur derzeit in Polen vorherrschenden Stimmung: Seit einem Rechtsruck im November 2015 regiert dort mit absoluter Mehrheit die Partei Recht und Gerechtigkeit PiS, die als Vertreter nationalkonservativer und katholischer Werte gilt. Bereits im Oktober 2016 hatte sie das in dem katholischen Land ohnehin strenge Abtreibungsrecht zu einem Verbot verschärfen wollen. Nach Protesten Zehntausender Polen rückten die Regierenden allerdings von dem Vorhaben ab.

Redaktion beck-aktuell, Claudia Kornmeier und Natalie Skrzypczak, 10. Januar 2017 (dpa).