Schwesig: "Lohnlücke von 21% ungerecht"
"Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Die Lohnlücke von 21% ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema ˊgleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeitˋ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch", so Schwesig.
Gesetz soll Transparenz von Entgelten und Entgeltregelungen fördern
Das Gesetz soll die Transparenz von Entgelten und Entgeltregelungen fördern, um Entgeltdiskriminierungen wegen des Geschlechts zu beseitigen. Dadurch soll die Durchsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" vorangebracht werden.
Individueller Auskunftsanspruch
Um Entgeltstrukturen transparenter zu machen, sieht das Gesetz für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch vor. Solche Arbeitgeber müssen Beschäftigten künftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Von dem Auskunftsanspruch profitieren laut Ministerium 14 Millionen Arbeitnehmer.
Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf für private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, eine regelmäßige Berichtspflicht über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit vor. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
Ferner werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.