StVO §§ 41, 49; StPO § 147 I; OWiG § 46 I
1. Im Rahmen der Akteneinsicht in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind dem Betroffenen bzw. seinem Verteidiger folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Die gesamten digitalen Falldaten im gerätespezifischen Format für die gesamte Messreihe inklusive der Rohmessdaten, die Statistikdatei/Case-List der Messreihe, alle Wartungs- und Instandsetzungsnachweise für das gegenständliche Messgerät seit der letzten Eichung vor der gegenständlichen Messung, die Eichnachweise des Messgeräts seit der ersten Inbetriebnahme sowie die Baumusterprüfbescheinigung Konformitätsbewertung des Messgeräts.
2. Soweit Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer durch die Einsicht betroffen sind, ist das Recht auf ein faires Verfahren höherrangig.
AG Wittlich, Beschluss vom 06.08.2018 - 36b OWi 8011 Js 21030/18 jug, BeckRS 2018, 18700
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Deutsche Richterbund (DRB) fordern anlässlich des Erdogan-Besuchs in Deutschland die Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien in der Türkei. Dies sei unabdingbar, um mit der Türkei wieder in einen konstruktiven Dialog treten zu können, heißt es in einer Pressemitteilung des DJV vom 27.09.2018.
Mehr lesenDie von einem in Kasachstan gelegenen Atomwaffentestgelände ausgehende Strahlung kann für die in unmittelbarer Nähe internierten Wolgadeutschen Versorgungsansprüche wegen erlittener Gesundheitsschäden auslösen. Dies hat das am 27.09.2018 das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 9 V 2/17 R).
Mehr lesenDer Chefkameramann von "Das Boot" hat Anspruch auf rund 315.000 Euro nebst Umsatzsteuer als weitere angemessene Beteiligung für die Nutzung der Filmproduktion in den Gemeinschaftsprogrammen und "dritten Programmen" der acht beklagten ARD-Sender. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 26.09.2018 entschieden. Zwischen der vereinbarten Vergütung und den erzielten Vorteilen der Sender bestehe ein auffälliges Missverhältnis. Das OLG hat die Revision zugelassen (Az.: 4 U 2/18).
Mehr lesenDas Medienhaus Axel Springer ("Bild") muss dem Wetterunternehmer Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Es hatte beanstandet, dass gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidung rechtskräftig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädigung von 170.000 Euro zahlen. Einschließlich Schadenersatz und Zinsen seit August 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236.000 Euro, sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker am 27.09.2018. Zuerst hatte das NDR-Magazin "Zapp" berichtet.
Mehr lesenDer Dortmunder Rechtsextremist Siegfried B. muss wegen Beleidigung für vier Monate ins Gefängnis. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Dortmund ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Hamm die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 11.09.2018 als unbegründet verworfen hat (Az.: 1 RVs 58/18, rechtskräftig). Das LG hatte eine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung ausgeschlossen.
Mehr lesenDie Opposition hat das neue Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für mehr Pflegepersonal in Deutschland als völlig unzureichend kritisiert. Das geplante Gesetz enthalte einen Hebel, "um die Fachlichkeit in der Altenpflege abzuwerten", sagte die Grünen-Pflege-Expertin Kordula Schulz-Asche am 27.09.2018 bei der ersten Beratung des Entwurfs im Bundestag. Hintergrund ist die geplante Schaffung von 13.000 neuen Stellen in den Pflegeheimen. Wenn es eine Einrichtung binnen drei Monaten nicht schafft, eine Fachkraft einzustellen, kann sie laut Entwurf auch für eine Hilfskraft einen entsprechenden Zuschlag bekommen.
Mehr lesenDas Bundeskabinett will dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine bekommen. Zu diesem Zweck hat es am 26.09.2018 den Entwurf eines "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) beschlossen.
Mehr lesenDen US-Fahrdienstvermittler Uber kommt ein verschwiegenes Datenleck teuer zu stehen. Im Rahmen eines Vergleichs mit US-Behörden hat das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 148 Millionen Dollar (126 Millionen Euro) akzeptiert, wie New Yorks Generalstaatsanwältin Barbara Underwood am 26.09.2018 stellvertretend für alle 50 US-Bundesstaaten und den Regierungsbezirk District of Columbia mitteilte. Es handele sich um das bislang höchste Bußgeld, das in einem solchen Fall verhängt wurde. Uber seien zudem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit auferlegt worden – etwa ein "Integritätsprogramm" und die Verpflichtung externer Prüfer.
Mehr lesenDer inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde über angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies seinen Antrag am 27.09.2018 als unzulässig zurück (Az.: 12261/10).
Mehr lesenDer Privatflugplatz Schönhagen südwestlich von Berlin darf während des Staatsbesuchs des türkischen Staatspräsidenten Erdogan vorübergehend nicht benutzt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit Beschluss vom 26.09.2018 im Eilverfahren eine entsprechende luftverkehrsrechtliche Beschränkung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Az.: VG 13 L 342.18).
Mehr lesenDas Oberlandesgericht München mit Urteil vom 27.09.2018 hat die Markenrechte an der Bezeichnung "Ballermann" bestätigt. Die Betreiberin einer Diskothek im ostbayerischen Cham muss wegen einer nicht genehmigten "Ballermann"-Party nun 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher als Schadenersatz an ein Ehepaar aus Niedersachsen zahlen. Der Grund: Markenrechtsverletzung.
Mehr lesenDer nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen seinen Antrag am 27.09.2018 als unzulässig zurück (Az.: 7675/18). Diese Entscheidung ist endgültig.
Mehr lesenDie Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu modernisieren. In einzelnen Punkten sieht sie aber noch Nachbesserungsbedarf, wie aus ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission hervorgeht.
Mehr lesenEU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat bei einem Treffen am 26.09.2018 mit dem Vorstandschef von Ryanair, Michael O'Leary, auf Wahrung der europäischen Arbeitnehmerrechte bestanden. Die Einhaltung des EU-Rechts sei nicht etwas, worüber die Arbeitnehmer verhandeln müssen und könne auch nicht von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden, erklärte sie nach dem Treffen mit O'Leary gegenüber der Presse.
Mehr lesenVolksverhetzer im Ausland sollen nach dem Willen von Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden können. "Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen jeder Art von Antisemitismus mit aller Konsequenz und Härte begegnen können", sagte Bausback gegenüber der Presse in München. Im Hinblick auf antisemitische Umtriebe dürfe es keine Strafbarkeitslücken geben, der Bund müsse schleunigst reagieren.
Mehr lesenDer wegen Mordes in einem U-Boot verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufungsklage gescheitert. Ein Gericht in Kopenhagen bestätigte am 26.09.2018 das Urteil aus erster Instanz: Madsen muss lebenslang ins Gefängnis, seine Strafe ist nicht zeitlich begrenzt. Mit der Berufung hatte der 47-Jährige erreichen wollen, dass die Strafe verkürzt wird. Den Schuldspruch an sich hatte Madsen akzeptiert, obwohl er die Tat nie zugab.
Mehr lesenOnline-Plattformen, darunter Facebook und Google, sowie Industrieverbände aus Kommunikation und Werbung haben am 26.09.2018 einen Verhaltenskodex zur Selbstregulierung vorgestellt, mit dem sie sich zur Bekämpfung von Online-Desinformation verpflichten. EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel begrüßte in einer Mitteilung der Europäischen Kommission den Verhaltungskodex als einen Schritt in die richtige Richtung, forderte die Plattformen aber auf, ihre Anstrengungen gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet zu verstärken.
Mehr lesenSchutzberechtigte Ausländer sollen künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4456) vor, der am 27.09.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
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