Verzögerung durch Anrufung des Vermittlungsausschusses möglich
Über den Entwurf soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat entscheiden, sodass das Gesetz wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten könnte. Allerdings will Schleswig-Holstein möglicherweise einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz einbringen. Sollte der Ausschuss angerufen werden, kann der geplante Starttermin nicht mehr gehalten werden.
Milliardenzahlungen des Bundes an Länder geplant
Nach dem Entwurf sollen vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, für 2019 sind zunächst 500 Millionen vorgesehen. Das Geld soll Kindertagesstätten und Kindergärten zugute kommen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden. Sie können das Geld zum Beispiel nutzen, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird.