Berliner Feuerwehrbeamter forderte Zahlung wegen Zuvielarbeit
Der Kläger, ein Feuerwehrbeamter im Dienste des Landes Berlin, begehrt eine Zahlung wegen Zuvielarbeit für den Zeitraum 2001 bis 2004. Seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Dagegen legte er Berufung ein.
OVG: Ansprüche verjährt
Das OVG hat die Berufung zurückgewiesen. Die Ansprüche seien spätestens mit Ablauf des 31.12.2007 verjährt gewesen. Die Berliner Feuerwehr sei auch nicht gehindert gewesen, sich auf den Eintritt der Verjährung zu berufen. Eine Mitarbeiterinformation aus dem April 2008 ändere hieran nichts. Dieses Schreiben sei nicht eindeutig und müsse daher ausgelegt werden. Danach betreffe ein darin erklärter Verzicht auf die Einrede der Verjährung lediglich solche Ansprüche, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt gewesen seien. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung bestehe zudem keine Vermutung dafür, dass ein Verzicht stets auch auf bereits verjährte Forderungen wirken solle.