Im Fall der Stadt Wetzlar, die sich über eine Eilanordnung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt und sich geweigert hatte, der NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, hat das Gericht am 20.04.2018 mitgeteilt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die Aufklärung des Vorfalls abgeschlossen und ihm darüber berichtet habe. Die Kommunalaufsichtsbehörde sei nun in einem Schreiben aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden (Az.: 1 BvQ 18/18).