Kampfdrohnen. Muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass von der US-Air-Base Ramstein in der Pfalz keine Signale an Kampfdrohnen im Jemen weitergeleitet werden? Das OVG Münster meinte im Gegensatz zur Vorinstanz: Bei Völkerrechtsverstößen eventuell ja – auch für Ausländer im Ausland könne die Bundesregierung eine Schutzpflicht haben. Das BVerwG kippte diese Entscheidung wieder. Nun verkündet das BVerfG am 15.7. sein Urteil über eine Verfassungsbeschwerde von zwei der drei Bewohner des arabischen Landes, die den Prozess angestoßen hatten. Zwei nahe Verwandte von ihnen waren im Jahr 2012 von ferngelenkten Flugmaschinen im Kampf gegen Al Qaida getötet worden. Einer war ein muslimischer Geistlicher und hatte sich in einer Predigt kritisch über die Terrororganisation geäußert, woraufhin diese ihn zur Rede stellen wollte. Zur Sicherheit begleitete ihn sein Cousin, ein Polizist, zu dem Gespräch. Doch während der Unterredung schlugen die todbringenden Raketen ein und trafen nicht nur Kombattanten. Die Kläger bekamen ihren Angaben zufolge den Angriff der unbemannten Flugkörper mit, denn sie saßen in der Nähe zu Hause beim Essen. Nun fürchten sie ständig um ihr Leben, wie der Anwalt einer europäischen Menschenrechtsorganisation erklärte, die das Verfahren unterstützt. Sie berufen sich auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG).
Wegen der Erdkrümmung muss die Satelliten-Relaisstation zur Übermittlung der Steuerungsdaten, die sie über ein Unterwasserkabel erhält, zwischengeschaltet werden. Zugrunde liegen ein Vertrag Deutschlands von 1954 mit den USA, Frankreich und dem Vereinigten Königreich, das Nato-Truppenstatut von 1954 sowie ein Zusatzabkommen dazu von 1959. Die mit rund 8.000 Einwohnern und mittelalterlichen Gebäuden im Ortskern überschaubare Doppelstadt Ramstein-Miesenbach ist zugleich Sitz der größten amerikanischen Militäreinrichtung außerhalb der USA. Die sei gerade im Zug der aktuellen Diskussionen um US-Präsident Donald Trump, Russlands Machthaber Wladimir Putin und den Beitrag europäischer Länder zur Nato bedeutsam, wie Regierungsvertreter dem BVerfG nahelegten. Unter Leitung von Gerichts-Vize Doris König hat der Zweite Senat im vergangenen Dezember darüber verhandelt, ob Deutschland sich mitschuldig macht, wenn es ohne Weiteres deren Nutzung für Drohnen-Einsätze gestattet (NJW-aktuell H. 51/2024, 6). Richter Holger Wöckel konnte daran nicht teilnehmen: Er hatte an jenem OVG-Urteil mitgewirkt. Erörtert wurden auch etwaige Konsequenzen aus Entscheidungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und zum Klimaschutz, in denen der Erste Senat die Bindung der deutschen Staatsgewalt teilweise auf extraterritoriales Gebiet ausgeweitet hatte. Bei Letzterer habe der allerdings am Ende die Frage einer Schutzpflicht für Kläger aus Nepal und Bangladesch offengelassen und damit den „Heldennotausgang“ genommen, wie König nach einem taz-Bericht sagte.