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Die Termine der 29. Kalenderwoche
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David Edwards / Adobe

Das BVerfG urteilt über eine Verfassungsbeschwerde von Jemeniten. Sie hatten vor dem BVerwG vergeblich versucht, die Bundesregierung dazu zu zwingen, dass sie die Steuerung von Kampfdrohnen über die US-Basis in Ramstein einschränkt. Der BGH entscheidet über Prämien beim Kauf von Medikamenten und Hörgeräten sowie die Baukosten von Batteriespeichern. Und am BFH klagt ein Gewerbetreibender gegen sein Finanzamt auf Auskunft über eine anonyme Anzeige gegen ihn.

9. Jul 2025

Kampfdrohnen. Muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass von der US-Air-Base Ramstein in der Pfalz keine Signale an Kampfdrohnen im Jemen weiterge­leitet werden? Das OVG Münster meinte im Gegensatz zur Vorinstanz: Bei Völkerrechtsverstößen eventuell ja – auch für Ausländer im Ausland könne die Bun­desregierung eine Schutzpflicht haben. Das BVerwG kippte diese Entscheidung wieder. Nun verkündet das BVerfG am 15.7. sein Urteil über eine Verfassungsbeschwerde von zwei der drei Bewohner des arabischen Landes, die den Prozess angestoßen hatten. Zwei nahe Verwandte von ihnen waren im Jahr 2012 von fern­gelenkten Flugmaschinen im Kampf gegen Al Qaida getötet worden. Einer war ein muslimischer Geistlicher und hatte sich in einer Predigt kritisch über die Terrororganisation geäußert, woraufhin diese ihn zur Rede stellen wollte. Zur Sicherheit begleitete ihn sein Cousin, ein Polizist, zu dem Gespräch. Doch während der Unterredung schlugen die todbringenden Raketen ein und trafen nicht nur Kombattanten. Die Kläger bekamen ihren Angaben zufolge den Angriff der unbemannten Flugkörper mit, denn sie saßen in der Nähe zu Hause beim Essen. Nun fürchten sie ständig um ihr ­Leben, wie der Anwalt einer europäischen Menschenrechtsorganisation erklärte, die das Verfahren unterstützt. Sie berufen sich auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG).

Wegen der Erdkrümmung muss die Satelliten-Relaisstation zur Übermittlung der Steuerungsdaten, die sie über ein Unterwasserkabel erhält, zwischengeschaltet werden. Zugrunde liegen ein Vertrag Deutschlands von 1954 mit den USA, Frankreich und dem Vereinigten Königreich, das Nato-Truppenstatut von 1954 sowie ein Zusatzabkommen dazu von 1959. Die mit rund 8.000 Einwohnern und mittelalterlichen Gebäuden im Ortskern überschaubare Doppelstadt Ramstein-Miesenbach ist zugleich Sitz der größten amerikanischen Militäreinrichtung außerhalb der USA. Die sei gerade im Zug der aktuellen Diskussionen um US-Präsident Donald Trump, Russlands Machthaber Wladimir Putin und den Beitrag europäischer Länder zur Nato bedeutsam, wie Regierungsvertreter dem BVerfG nahelegten. Unter Leitung von Gerichts-Vize Doris König hat der Zweite Senat im vergangenen Dezember darüber verhandelt, ob Deutschland sich mitschuldig macht, wenn es ohne Weiteres deren Nutzung für Drohnen-Einsätze gestattet (NJW-aktuell H. 51/2024, 6). Richter Holger Wöckel konnte daran nicht teilnehmen: Er hatte an ­jenem OVG-Urteil mitgewirkt. Erörtert wurden auch etwaige Konsequenzen aus Entscheidungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und zum Klimaschutz, in denen der Erste Senat die Bindung der deutschen Staatsgewalt teilweise auf extraterritoriales Gebiet ausgeweitet hatte. Bei Letzterer habe der allerdings am Ende die Frage einer Schutzpflicht für Kläger aus Nepal und Bangladesch offengelassen und damit den „Heldennotausgang“ genommen, wie König nach einem taz-Bericht sagte.

Entscheidungen. Am BGH ist Verkündungswoche. Um Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine Versandapotheke aus den Niederlanden geht es am 17.7. (NJW-aktuell H. 19/2025, 6). Am selben Tag fällt der I. Zivilsenat auch sein Urteil über Payback-Punkte beim Kauf von Hörgeräten (NJW-aktuell H. 23/2025, 6). Und zwei Tage zuvor spricht der Kartellsenat das letzte Wort über einen geforderten Zuschuss zu den Baukosten für den Netzanschluss durch einen Betreiber von Batteriespeichern an den Inhaber eines Verteilernetzes für Elektrizität (NJW-aktuell H. 22/2025, 6).

Und sonst? Das BAG befasst sich am 15.7. mit zwei Klagen um die Rückzahlung von Ausbildungskosten und -vergütung. Der BFH prüft am 15.7., ob ein Gewerbetreibender unter Berufung auf DS-GVO und AO die Übersendung einer Kopie der anonymen Anzeige gegen ihn oder zumindest die Mitteilung ihres Inhalts verlangen kann. Über die Versicherungspflicht einer NDR-Journalistin gegen Arbeitslosigkeit befindet am 16.7. das BSG.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.