Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 9.9.2019
Schwerpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) sind u.a.:
– Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,
– Harmonisierung, z.B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften,
– zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
– Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
– Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.
Zentrale Bestandteile sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.