Regierungsentwurf vom 13.3.2024
Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:
– Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
– Abbau von Melde- und Informationspflichten,
– Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
– Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
– weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.