Beschluss des Bundestags vom 19.12.2024; Zustimmung des Bundesrats am 20.12.2024

Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde nunmehr eine Rumpfversion des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)“ im Bundestag beschlossen. Angestrebt wird damit insbesondere, zusätzliche steuerliche Belastungen aufgrund einer gestiegenen Inflation zu vermeiden (z.B. Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags, Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag). Dies bewirkt zum Teil auch einen Ausgleich der Kaufkraftverluste. Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt. Ebenfalls werden die für das Rechnungswesen bedeutsamen Neuregelungen aufgeführt, die gegenüber dem Regierungsentwurf vom 9.9.2024 weggefallen sind.