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Gesetzesbeschlüsse/-entwürfe

  

  • Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen

    BC-Redaktion

    BMF-Pressemitteilung vom 20.12.2005, PM Nr. 138/2005

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  • Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

    Dr. Ansas Wittkowski und Ernst Maier-Siegert

    Beschluss des Bundesrates vom 18.12.2009 (BR-Drs. 865/05)

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  • Kroatien-Anpassungsgesetz (Beschluss): Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

    BC-Redaktion

    Beschluss des Bundeskabinetts vom 30.4.2014, Gesetzentwurf vom 26.5.2014 (BT-Drs. 18/1529)

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 3.7.2014 (BT-Drs. 18/1995); Zustimmung des Bundesrats am 11.7.2014 (BR-Drs. 291/14)

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  • Bürokratieentlastungsgesetz III

    BC-Redaktion

    Beschluss des Bundestags vom 24.10.2019, BT-Drs. 19/14421; Zustimmung des Bundesrats am 8.11.2019; BR-Drs. 538/19

     

    Schwerpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) sind u.a.:

    – Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,
    – zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
    – Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
    – Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.

    Zentrale Bestandteile sind Erleichterungen beim Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.

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  • Bürokratieentlastungsgesetz III

    BC-Redaktion

    Regierungsentwurf vom 18.9.2019

     

    Schwerpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) sind u.a.:

    – Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,
    – zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
    – Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
    – Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.

    Zentrale Bestandteile sind Erleichterungen beim Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.

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  • Bürokratieentlastungsgesetz III

    BC-Redaktion

    Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 9.9.2019

     

    Schwerpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) sind u.a.:

    – Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen,
    – Harmonisierung, z.B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften,
    – zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
    – Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft,
    – Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht.

    Zentrale Bestandteile sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.

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  • Bürokratieentlastungsgesetz III: Eckpunktepapier

    BC-Redaktion

    Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Eckpunktepapier vom Mai 2019

     

    Der Schwerpunkt des Bürokratieentlastungsgesetzes III (BEG III) liegt auf der Entbürokratisierung des Steuerrechts und der konsequenten Nutzung der Digitalisierung. Durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre und durch die Einführung einer einheitlichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen die Unternehmen jährlich in Milliardenhöhe entlastet werden.

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  • MicroBilG: Gesetzentwurf bringt kaum Veränderungen zum Referentenentwurf

    Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Regierungsentwurf vom 19.9.2012 – Tatsächliche Erleichterungen für die Praxis sind weiterhin fraglich

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  • Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG

    Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 30.11.2012

    Zustimmung des Deutschen Bundesrats vom 14.12.2012 (BR-Drs. 738/12)

    Inkrafttreten am 28.12.2012 (Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27.12.2012, BGBl. I 2012, Nr. 61, S. 2751)

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  • Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung

    BC-Redaktion

    Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17.1.2024 (BT-Drs. 20/8762)

     

    Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25% angehoben werden.

     


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  • "Jahressteuergesetz 2015": Zollkodex-Anpassungsgesetz sowie Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

    BC-Redaktion

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 4.12.2014 (BT-Drs. 18/3441); Zustimmung des Deutschen Bundesrats vom 19.12.2014 (BR-Drs. 592/14)

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  • Referentenentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Kindergeldes und Kinderzuschlags

    Jürgen Plenker

    BMF-Mitteilung vom 9.3.2015

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  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit Teilen des Wachstumschancengesetzes verabschiedet

    BC-Redaktion

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 14.12.2023 (Drs. 20/9782); Zustimmung des Bundesrats am 15.12.2023 (Drs. 656/23)

     

    In das Kreditzweitmarktförderungsgesetz haben einige wenige Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz Eingang gefunden: erforderliche steuerrechtliche Anpassungen an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), Änderungen bei der Zinsschranke, Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 sowie Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren.

     


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  • Wachstumschancengesetz verschiebt sich in das Jahr 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Unklare Haushaltslage überschattete Beratungen zum Wachstumschancengesetz

     

    Die Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat in Sachen Wachstumschancengesetz sind weiterhin groß. Aus diesem Grund wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Leider passend zum bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz kommt dieser allerdings nicht mehr im Jahr 2023 zusammen. Zu groß erweisen sich die Unsicherheiten hinsichtlich des Haushalts 2024, dessen Festlegung Voraussetzung für eine Beratung zu Anpassungen des Wachstumschancengesetzes ist. Das Wachstumschancengesetz kommt demnach nicht mehr im Jahr 2023.


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  • Zukunftsfinanzierungsgesetz: Beschluss des Bundestags

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 17.11.2023 den Gesetzentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 15.11.2023 angenommen. Im Vergleich zum Entwurf vom 16.8.2023 gab es mehrere Anpassungen. Von steuerlicher Seite her weist das Gesetz vorrangig Änderungen im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf.


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  • (Voraussichtliche) befristete Beibehaltung des Status Quo in der Grunderwerbsteuer

    Edeltraud Schmid

     

    Ausgangsfragen:

    Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Grunderwerbsteuer? Was regelt hierzu das noch nicht verabschiedete Wachstumschancengesetz? Empfiehlt sich eine Übertragung von Grundstücken noch in 2023?


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  • Wachstumschancengesetz: Beschlussfassung

    BC-Redaktion

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17.11.2023 (Drs. 20/9341)

     

    Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ sollen u.a. die Wachstumschancen der Wirtschaft erhöht, Investitionen und Innovationen in neue Technologien ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Auch eine Vereinfachung des Steuersystems und ein Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen soll hierdurch erreicht werden.

    Am 24.11.2023 hat der Bundesrat zum Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss (von Bundestag und Bundesrat) angerufen. Sofern eine Einigung erzielt werden sollte, könnte mit einer Verabschiedung des Gesetzes in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 gerechnet werden.

    Nachstehend wird eine Auswahl der für das Rechnungswesen relevanten Vorhaben vorgestellt.

     


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  • Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats

     

    Die Bundesregierung hat mit Drucksache vom 26.10.2023 auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz vom 20.10.2023 reagiert. Dieser hatte weitreichende und einschneidende Änderungen gefordert. Daher war bereits abzusehen, dass die Bundesregierung die Forderungen nicht anstandslos übernehmen wird. Dementsprechend stößt der überwiegende Teil der Ausführungen des Bundesrats bei der Bundesregierung auf Ablehnung. Für das Gesetzgebungsverfahren bedeutet dies, dass unklar ist, ob und in welcher Form das Wachstumschancengesetz in diesem Jahr verkündet werden kann.


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  • Bundesrat bezieht Stellung zum Wachstumschancengesetz

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Deutliche Rücknahme der aktuell noch geplanten steuerlichen Erleichterungen vom Bundesrat gefordert

     

    Das Wachstumschancengesetz sollte planmäßig im Jahr 2023 verabschiedet werden. Durch die Stellungnahme des Bundesrats vom 20.10.2023 ist es fraglich, ob ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz im Jahr 2023 noch realistisch ist. Der Bundesrat bezieht in dieser zu zahlreichen Regelungen des Regierungsentwurfs Stellung. Viele Vorschriften sollen demnach angepasst oder gestrichen werden. Insgesamt soll die Entlastungswirkung des Wachstumschancengesetzes durch die Forderungen des Bundesrats deutlich verringert werden.


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  • Wachstumschancengesetz: Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

    Dr. Lars Lüdemann und Dr. Sebastian Sieber

     

    Der am 2.10.2023 publizierte Entwurf für das sogenannte Wachstumschancengesetz umfasst unter anderem eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Für forschende Unternehmen könnte sich die Förderung signifikant erhöhen.


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