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Gesetzesbeschlüsse/-entwürfe

  

Einigung über EU-Lieferkettenrichtlinie erzielt

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

EU-Staaten stimmen für Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

 

In einer entscheidenden Abstimmung haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 15.3.2024 im EU-Rat eine Richtlinie beschlossen, welche die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten stärken soll. Nach intensiven Diskussionen und Anpassungen des Entwurfs stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten für die CSDDD – das sogenannte Lieferkettengesetz (Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit), welches unter anderem die Kontrolle von Produktionsbedingungen in Drittländern regeln soll. Im nächsten Schritt muss nun das EU-Parlament dem Richtlinienentwurf zustimmen.


 

Praxis-Info!

Nachdem die Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie zunächst zu scheitern drohte, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 15.3.2024 nach intensiven Verhandlungen und Anpassungen am Entwurf nun mehrheitlich für die Einführung eines sogenannten „EU-Lieferkettengesetzes“ gestimmt. Damit soll die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in den Lieferketten europäischer Unternehmen sichergestellt werden – besonders bei der Produktion in Drittländern.

Die Abstimmung über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) folgte auf eine Reihe von Diskussionen und die Überarbeitung des Richtlinienentwurfs, um die Zustimmung einer ausreichenden Anzahl von EU-Staaten zu gewinnen. Trotz der Enthaltung Deutschlands wurde schließlich die erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht.

Die ursprüngliche Fassung des Richtlinienentwurfs wurde insofern geändert, als dass nun – nach einem fünfjährigen Übergangszeitraum – Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens € 450 Mio. pro Jahr von den Regelungen betroffen sein werden.

Nach drei Jahren greifen die Regelungen zunächst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als € 1,5 Mrd. Umsatz, nach vier Jahren reduzieren sich diese Werte auf 4.000 Mitarbeiter bzw. € 900 Mio. Umsatz, bis dann nach fünf Jahren die „endgültigen“ Schwellenwerte erreicht sind.

Der ursprüngliche Entwurf sah noch erheblich strengere Kriterien vor: 500 Mitarbeiter sowie € 150 Mio. Umsatz. Aufgegeben wurde im Laufe des Diskussionsprozesses beispielsweise auch die Einführung von sogenannten Hochrisikobranchen sowie von Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung. Mit dem nun gefundenen Kompromiss soll die Umsetzung des Gesetzes für Unternehmen erleichtert werden, wobei gleichzeitig die Prinzipien der Sorgfaltspflicht bewahrt werden. Schätzungsweise sind damit rund 70% weniger Unternehmen von der CSDDD betroffen als es nach dem ersten Vorschlag gewesen wären (vgl. hierzu EU-Lieferkettengesetz wird stark abgeschwächt: 70% weniger Unternehmen betroffen).

Der Gesetzesvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament vorgelegt, dessen Zustimmung als wahrscheinlich gilt. Diese legislative Entwicklung verdeutlicht die Bemühungen der EU, unternehmerische Verantwortung weiter zu formalisieren und auf ein höheres Niveau zu bringen, während zugleich ein ausgewogener Ansatz verfolgt wird, um den verschiedenen Interessen der beteiligten Akteure gerecht zu werden.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG

 

 

BC 4/2024 

BC20240417

 

 

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