Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Beschluss des Bundestags vom 28.5.2020 (BT-Drs. 19/19379)

Aufgrund der Corona-Krise wurden vor dem geplanten Konjunkturprogramm der Bundesregierung mehrere Finanzspritzen beschlossen. So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Für Restaurants sind Steuererleichterungen vorgesehen.