Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3.9.2020 (BR-Drs. 503/20)
Das Gesetz betrifft u.a. erforderliche Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Nachstehend werden insbesondere die für das Rechnungswesen bedeutsamen Neuregelungen aufgegriffen.