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Entlastung von Berichterstattungspflichten

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

IDW Trendwatch Positionspapier mit Vorschlägen zur Entbürokratisierung

 

In einem neuen Trendwatch-Positionspapier stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ausgewählte Ansätze aus verschiedenen Rechtsbereichen und Branchen vor, die einen Beitrag zur Bürokratieentlastung der Unternehmen leisten können. Neben Maßnahmen, die allein das nationale Recht betreffen, werden auch Maßnahmen aufgeführt, die eine Änderung von EU-Recht erfordern. Ein Schwerpunkt betrifft die überregulierte Berichterstattung.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Hintergrund der IDW-Initiative ist der (nicht ganz neue) Befund, dass ineffiziente oder unnötige Regulierung erhebliche Kosten bei den Unternehmen verursacht. Dies schmälert die Produktivität und wirkt aufgrund der Einschränkung der Handlungsfreiheit innovations- und wachstumsfeindlich. Der zusätzliche Wettbewerbsdruck aufgrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen gibt dem Thema eine zusätzliche Priorität.

 

 

Lösung

Zwar besteht in Politik und Gesellschaft ein weitreichender Konsens über diesen Befund. Allein die Umsetzung bereitet Schwierigkeiten. Es ist die Summe gesetzlicher Regelungen, Verordnungen oder sonstiger untergesetzlicher Normen wie Verwaltungsvorschriften, die für einzelne Unternehmen erdrückend wirkt. Bürokratieabbau kann nach Ansicht der IDW-Experten nur gelingen, wenn eine Kosten-/Nutzenanalyse einzelner Regulierungen erfolgt. Vor diesem Hintergrund wurden basierend auf Vorschlägen der IDW-Fachausschüsse und einer gemeinsamen Diskussion der Vorsitzer dieser Fachausschüsse einige ganz konkrete Ansätze für Entlastungen erarbeitet.

Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis des 40-seitigen Positionspapiers zeigt bereits, wie vielfältig die Anregungen sind. Die auf 15 Seiten behandelten Vorschläge zum Recht der Unternehmensberichterstattung werden hier näher aufgeführt: Sie betreffen die Verpflichtung zur Rechnungslegung nach bestimmten Vorschriften, Jahres- und Konzernabschlüsse, (Konzern-)Lageberichte sowie weitere Berichtselemente sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die wichtigsten Vorschläge der IDW-Experten lauten:

  • Schwellenwerte: Die Größenkriterien des Publizitätsgesetzes (PublG) sollten an die heutige Kaufkraft angepasst werden. Dadurch würden weniger Unternehmen unter die aufwendigen Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG fallen, ohne dass ihre handelsrechtliche Bilanzierungspflicht grundsätzlich entfällt.
  • Latente Steuern: Kleine und mittelgroße Unternehmen sollten von der einzelgesellschaftlichen Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern vollständig befreit werden können.
  • Buchwertfortführung: Bei Umstrukturierungen unter gemeinsamer Beherrschung sollte die Buchwertfortführung in einem neu aufzustellenden Konzernabschluss ausdrücklich zugelassen werden. Das würde Rechtssicherheit schaffen und aufwendige Neubewertungen überflüssig werden lassen.
  • Zwischenergebniseliminierung: Bei assoziierten Unternehmen sollte auf die Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode verzichtet werden, was die Konzernabschlusserstellung deutlich vereinfachen und unnötigen Ermittlungs- und Abstimmungsaufwand vermeiden würde.
  • Übernahme von Steuer-AfA: Einzelkaufleute und nicht haftungsbeschränkte Gesellschaften sollten rein steuerlich zulässige Abschreibungen wieder in die Handelsbilanz übernehmen dürfen. Das erleichtert die Einheitsbilanz und reduziert damit Kosten, beschränkt aber die Öffnung auf Unternehmen mit geringerem öffentlichen Informationsinteresse.
  • Verzicht auf ESEF-Format: Die Pflicht der Emittenten zur Offenlegung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) sollte ersatzlos aufgehoben werden. Insbesondere der hohe Aufwand für elektronisches Tagging steht in keinem angemessenen Verhältnis zum eher geringen praktischen Nutzen für die Berichtsadressaten, zumal andere Verfahren der Datengewinnung etwa durch KI-Einsatz ausreichend erscheinen.
  • Lageberichte: EU-Berichtspflichten sollten kritisch auf Notwendigkeit, Granularität (Struktur, Detailebene) und Überschneidungen mit der CSRD-Berichterstattung überprüft werden. Verbleibende Berichtspflichten sollten konzeptionell vereinheitlicht werden, insbesondere bei Anwendungsbereich, Verortung, Veröffentlichung und inhaltlichen Vorgaben. Einzelne Berichtsinhalte sollten gezielt reduziert und unklare Anforderungen beseitigt werden, um Erstellung und Prüfung spürbar zu entlasten.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Hierfür sollte auf absehbare Zeit ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden.

 

 

Praxishinweise:

  • Als ausgewählte übergreifende Rechtsbereiche werden in dem Positionspapier außerdem behandelt:

    – Allgemeines Zivilrecht und öffentliches Recht

    – Aufsichtsrecht

    – Insolvenzrecht

    – Staatliche Beihilfen

    – Recht der betrieblichen Altersversorgung.

  • Branchenbezogen werden Regulierungen für Banken und Versicherungen, für den Energiesektor, für den Immobiliensektor, für den Krankenhaussektor und für Non-Profit-Unternehmen angesprochen.
  • Der Anspruch kann laut IDW nicht sein, dass die Vorschläge für sich genommen zu einer Entfesselung der Wirtschaft führen. In der Gesamtheit können sie aber, so zeigt sich das IDW zu Recht optimistisch, einen merklichen Beitrag leisten (zum empfehlenswerten Download siehe hier: Entbürokratisierung (Trendwatch Positionspapier)).
  • Etwa parallel dazu wurde zum Thema „Bürokratieabbau“ am 24.6.2026 der sog. Steuer-Omnibus der EU-Kommission in Fahrt gesetzt (siehe unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1439). In einer ersten Reaktion lobt die VDA-Präsidentin Hildegrad Müller: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Steueromnibus ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer einfacheren und wettbewerbsfähigeren Unternehmensbesteuerung. Positiv sind insbesondere die geplanten Vereinfachungen für international tätige Unternehmen – etwa durch weniger Meldepflichten, einfachere steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen und praxistauglichere Vorgaben für Unternehmensfinanzierungen. Dadurch können Bürokratiekosten sinken und Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen erhalten.“

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 7/2026

BC20260719

 

 

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