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KI-Einsatz in Rechtsabteilungen: Erkenntnisse für Rechnungswesen und Controlling

Christian Thurow

Future Ready Lawyer Studie 2026

 

Der Informationsdienstleister Wolters Kluwer hat in der Kalenderwoche 11 die Future Ready Lawyer Studie 2026 veröffentlicht. Diese befasst sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Rechtsabteilungen und Kanzleien. Doch auch für Bilanzbuchhalter und Controller bietet die Studie einige interessante Erkenntnisse.


 

Praxis-Info!

Die Studie zeigt, dass am Einsatz von KI mittlerweile kein Weg mehr vorbeiführt. Über 90% der befragten Juristen gaben an, mindestens ein KI-Tool in ihrer täglichen Arbeit zu nutzen. Dabei sind die folgenden Punkte beachtenswert:

  • Effizienzsteigerung und Umsatzwachstum: Mehr als 60% der Befragten gaben an, dass sie durch den Einsatz von KI wöchentlich 6% bis 20% Zeit einsparen. Dies ist vor allen auf die Automatisierung von Routineaufgaben, wie juristischer Recherche und Dokumentenprüfung, zurückzuführen. Die so gewonnene Zeit kann nunmehr für höherwertige Tätigkeiten genutzt werden. So gaben denn auch über 50% der Befragten an, dass der Einsatz von KI zu einem Umsatzwachstum von 6% bis 20% geführt hat. Die Zeitersparnis hat sich somit fast in gleichem Umfang in einem Umsatzanstieg niedergeschlagen.

 

 

Praxishinweis:

 

Auch bei Bilanzbuchhaltern und Controllern können viele Routineaufgaben – von der Buchung einfacher Geschäftsvorfälle bis zur Erstellung von Berichten und Grafiken – mithilfe diverser KI-Tools erheblich beschleunigt werden. Dies erlaubt es Bilanzbuchhaltern und Controllern, sich mehr auf strategische Fragen und Auswertungen zu konzentrieren.

 

 

  • Transformation traditioneller Geschäfts- und Preismodelle: Die Hälfte der befragten Studienteilnehmer geht davon aus, dass die mittels KI zu erledigenden Routineaufgaben zunehmend an alternative Rechtsdienstleister übertragen werden. Kanzleien können so ihre Geschäftspraktiken, Serviceangebote und Arbeitsabläufe an die KI-Nutzung anpassen. Dies wird jedoch die Entwicklung neuer Preismodelle nötig machen. So glauben 67% der Befragten, dass der Einsatz von KI die Verbreitung der abrechenbaren Stunden deutlich reduzieren wird.

 

 

Praxishinweis:

 

Gerade selbstständige Bilanzbuchhalter sollten im Auge behalten, ob sich bei Steuerberatern ein ähnlicher Wandel zur Auslagerung von Routineaufgaben ergeben wird und ob sich hier innerhalb der Grenzen des Steuerberaterprivilegs neue Geschäftsmöglichkeiten auftun.

Für Controllerinnen und Controller könnte der Preisgestaltungsaspekt interessant sein. Wenn durch KI z.B. die juristische Recherche von einer Stunde auf 10 Minuten reduziert werden kann, wie wirkt sich das dann auf die Preisgestaltung aus? Die Entwicklung und der Einsatz von KI sind mit teilweise nicht unerheblichen Kosten verbunden. Wie lassen sich diese am besten auf die Nutzung aufteilen und entsprechend gegenüber Kunden abrechnen?

 

 

  • Hindernisse bei der Einführung: Cybersicherheit und Datenschutz sind zwei große Hindernisse bei der Einführung und Nutzung neuer KI-Tools. Hinzu kommen Schulungsdefizite, ethische Bedenken und ein erwarteter Anstieg der Regulierung von Nutzung und Entwicklung von KI-Anwendungen.

 

 

Praxishinweis:

 

Die aufgeführten Problemfelder sind teilweise miteinander verknüpft. So stellen Schulungsdefizite unter Umständen ein regulatorisches Problem dar, da laut Art. 4 der EU-KI-Verordnung eine Schulungspflicht für Mitarbeitende besteht, welche KI-Systeme im Beruf nutzen. Auch Cybersicherheit und Datenschutz sind eng verzahnt. Die Schwierigkeiten sind dabei nicht spezifisch juristisch, sondern lassen sich direkt auf Bereiche wie das Rechnungswesen übertragen.

 

 

Somit lassen sich aus der Studie vor allem zwei wesentliche Erkenntnisse gewinnen:

  • KI ist bereits da und wird zu einer Transformation vieler bestehender Prozessabläufe führen. Zwar gibt es nach wie vor einige Hindernisse, die bewältigt werden müssen, doch sind die Effizienz- und Umsatzsteigerungen zu signifikant, um die Transformation nicht anzugehen.
  • Nicht nur Juristen werden daher künftig ein gewisses Mindestmaß an KI-Kenntnissen benötigen, um in ihrem Beruf weiterhin relevant zu sein.

 

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Risk Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 4/2026

BC20260410

 

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