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Einstieg in die branchenbezogene ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Empfehlungen des BDI und des DRSC

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben eine gemeinsame Broschüre als Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht. Diese soll Verbände und Unternehmen bei der Ermittlung branchenspezifischer Impacts, Risks and Opportunities (IROs; Auswirkungen, Risiken und Chancen) sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Sie kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) birgt für deutsche Unternehmen vielfältige bürokratische Herausforderungen. Die hierzu vom DRSC und BDI aktuell mit Stand Dezember 2024 veröffentlichte Hilfestellung enthält branchenspezifische Vorüberlegungen zur ESRS-Wesentlichkeitsanalyse. Hiermit können einerseits Verbände ihre Branchenunternehmen auf die Herausforderungen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) aufmerksam machen. Sie kann darüber hinaus als Unterstützung dienen, indem direkt den berichtspflichtigen Unternehmen auf der Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse gegeben werden und so der Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung verringert wird.

 

 

Lösung

Die vorliegende Broschüre ist so konzipiert, dass sie in erster Linie Verbänden dabei helfen soll, ihren Branchenunternehmen auf der Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse zu geben und so den Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern. Dies kann insbesondere für solche Unternehmen hilfreich sein, die erstmalig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden bzw. über begrenzte Ressourcen verfügen.

DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann kommentierte die Veröffentlichung am 15.1.2025 wie folgt: „Diese Handreichung ist umso notwendiger, da die im Vergleich zur bisherigen Regulierung stark ansteigende Zahl berichtspflichtiger Unternehmen nunmehr auch große Teile des deutschen Mittelstandes erfasst.

Im Rahmen der insoweit vielerorts lesenswerten Broschüre wird der Prozess zur Erstellung einer branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse in folgende vier Schritte unterteilt (die aber so nicht zwingend nachverfolgt werden müssen):

(1) Ermittlung von branchenspezifischen Geschäftsfeldern sowie des Umfelds der Branchenunternehmen. Dies umfasst die Ermittlung der Branchenunternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sowie die Ermittlung der branchenspezifischen Geschäftsfelder einschließlich einer Definition der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

(2) Zuordnung der Nachhaltigkeitsthemen zu den branchenspezifischen Geschäftsfeldern mithilfe von IROs. Nach der Erstellung einer Liste von IROs, die mit den branchenspezifischen Geschäftsfeldern und ihrer Wertschöpfungskette verbunden sind, erfolgt im nächsten Schritt die Zuordnung branchenspezifischer IROs zu Nachhaltigkeitsthemen.

(3) Ermittlung wesentlicher branchenspezifischer Nachhaltigkeitsthemen mithilfe einer IRO-Bewertung. Hierzu gehören die Festlegung von Kriterien zur Bewertung branchenspezifischer IROs sowie die Ermittlung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen mittels einer Bewertung der branchenspezifischen IROs.

(4) Der letzte Schritt umfasst die Ermittlung branchenweit wesentlicher ESRS-Angabepflichten und Datenpunkte und mündet in die Erstellung eines Katalogs solcher Angabepflichten und Datenpunkte, die branchenweit als wesentlich betrachtet werden können.

 

 

Praxishinweise:

  • Zu beachten ist aber, dass nach den Vorschriften des ESRS Set 1 die Wesentlichkeitsanalyse in der Verantwortung des berichtspflichtigen Unternehmens liegt. Eine branchenbezogene Wesentlichkeitsanalyse kann deshalb nur als Hilfestellung dienen und entbindet Unternehmen nicht von der Verpflichtung zur Durchführung einer unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse.
  • In mehreren Anhängen wird auf bereits verfügbare Hilfestellungen sowie auf weiterführende Quellen zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse und weiteren ESRS-Themen verwiesen. So hat der Milchindustrie-Verband einen Leitfaden „CSRD-Branchenlösung der Milchindustrie“ erstellt; der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) hat Benchmarks zur Branchen-Wesentlichkeit nach ESRS erarbeitet; für die Fahrradindustrie ist eine Branchenwesentlichkeitsanalyse bereits seit Längerem verfügbar.
  • Ein weiterer Anhang listet bei der Wesentlichkeitsanalyse zu berücksichtigende Nachhaltigkeitsthemen auf (Liste in ESRS 1.AR16). Insbesondere für den Einstieg suchende BC-Leser kann die kompakte Broschüre von hohem Nutzwert sein, siehe dazu unter https://www.drsc.de/projekte/esrs_wesentlichkeitsanalyse/. Auch Beispiele fehlen dort nicht, so zum Verlust von Biodiversität aufgrund des Abbaus von Rohstoffen oder zur Populationsgröße von Arten (ESRS E4) und Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen als konkrete Nachhaltigkeitsthemen.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

BC 2/2025

BC20250214

 

 

 

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