Beschluss des Bundestags vom 25.9.2024 (BT-Drs. 20/13015); Zustimmung des Bundesrats am 18.10.2024 (BR-Drs. 474/24)
Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
- Abbau von Melde- und Informationspflichten,
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
- Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
- weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.
Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf werden in blauer Farbe gekennzeichnet.
Eine tabellarische Aufstellung (Stand: 27.9.2024) finden Sie hier.
BC 10/2024
BC20241019