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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

BC-Redaktion

Beschluss des Bundestags vom 25.9.2024 (BT-Drs. 20/13015); Zustimmung des Bundesrats am 18.10.2024 (BR-Drs. 474/24)

 

 

Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
  • weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.

Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf werden in blauer Farbe gekennzeichnet.


 

Eine tabellarische Aufstellung (Stand: 27.9.2024) finden Sie hier.

 

 

 

 

BC 10/2024

BC20241019

 

 

 

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