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KMU-Nachhaltigkeitsstandards: Veröffentlichung eines Entwurfs durch die EFRAG

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

Geplante Erleichterungen für berichtspflichtige und freiwillig berichterstattende KMU

 

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat zwei neue Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht, die sich speziell an KMU richten: einen European Sustainability Reporting Standard (ESRS – EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) für gelistete (LSME) und einen für weitere KMU (VSME). Die beiden Standardentwürfe zielen darauf ab, die umfassenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte durch Erleichterungen zu vereinfachen und KMU so besser in die Lage zu versetzen, effizienter auf Finanz- und Marktbedürfnisse reagieren zu können. Die öffentliche Konsultationsphase läuft bis zum 21.5.2024.


 

Praxis-Info!

Am 22.1.2024 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) zwei bedeutende Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards zur Konsultation freigegeben, die auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgerichtet sind.

Die neuen Standardentwürfe,

  • der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für gelistete KMU (ESRS LSME(LSME = Listed small and medium-sized enterprises) und
  • der freiwillige Standard für nicht gelistete KMU (ESRS VSME(VSME = Voluntary small and medium-sized enterprises),

    sollen eine nachhaltigere Unternehmensführung fördern, die Nachhaltigkeitsberichterstattung der zahlreichen neu berichtspflichtigen KMU harmonisieren und zugleich die Komplexität der Anforderungen und den administrativen Aufwand reduzieren.

Diese speziell auf KMU ausgerichteten Standards adressieren eine bedeutende Entwicklung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026, spätestens ab dem 1.1.2028 (Opt-out-Möglichkeit) müssen auch kapitalmarktorientierte KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der den Anforderungen der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) bzw. ESRS entspricht. Diese Verpflichtung betrifft in Deutschland schätzungsweise rd. 140 KMU.

Für diese sollen mit dem ESRS LSME Erleichterungen geschaffen werden im Vergleich zu den „full ESRS“ für große Unternehmen. Diese Erleichterungen sollen über die gelisteten KMU hinaus auch für etwa 1.000 kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie konzerneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gelten, die ebenfalls ab dem 1.1.2026 berichtspflichtig sind. In dem Standardentwurf ESRS LSME wurde die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte im Vergleich zu den vollständigen ESRS um 48% reduziert.

Auch wenn nicht-kapitalmarktorientierte KMU nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, werden sie in der Praxis dennoch regelmäßig mit entsprechenden Informationsanforderungen konfrontiert (z.B. weil sie Element der Lieferketten von großen Unternehmen sind). Der VSME-Standard soll diesen nicht gelisteten KMU den Einstieg in ein freiwilliges Nachhaltigkeitsreporting erleichtern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dieser nicht verpflichtend anzuwendende Standard kann dazu beitragen, die Anzahl individueller Anfragen an nicht berichtspflichtige KMU zu Nachhaltigkeitsinformationen zu reduzieren, was insbesondere bei Kredit- und Auftragsvergaben von Vorteil ist.

Die Kommentierungsphase für beide Standardentwürfe läuft bis zum 21.5.2024. Die EFRAG lädt Stakeholder ein, durch die Beantwortung speziell entwickelter Online-Fragebögen ihr Feedback zu geben. Ziel ist es, die Passgenauigkeit und Anwendbarkeit der geplanten Standards zu evaluieren. Zusätzlich führt die EFRAG während der Konsultationsphase Feldversuche durch, um direktes Feedback zur Machbarkeit und Wirksamkeit der Entwürfe zu erhalten.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG

 

BC 3/2024

BC20240309

 

 

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