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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats

BC-Redaktion

Empfehlungen vom 20.2.2015

 

Der Regierungsentwurf vom 7.1.2015 des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde am 27.2.2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrats empfehlen für die Sitzung des Bundesrats am 6.3.2015 folgende Änderungen:

 

 

 

Wesentliche Neuerungen im Einzelabschluss durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Gegenstand der Änderungen / Neuerungen 

Rechtsgrundlagen / 

Übergangsregelungen 

Lagebericht: geänderte und neue Berichterstattungspflichten 

Erstmalige Anwendung des folgenden § 289 Abs. 2 HGB:

  • Pflicht: erstmals für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr.
  • Freiwillig: für 2015, jedoch nur insgesamt.

Großen Kapitalgesellschaft (gemäß § 267 Abs. 3 HGB) sollen zusätzlich Angaben zur Entgeltgleichheit und Frauenförderung machen. Bislang haben diese bereits nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind, darzustellen.

 

 

Praxishinweis:

Durch mehr Transparenz soll das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern verringert werden.

 

§ 289 Abs. 3 Satz 2 HGB

Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung von Regelungen zur Neugliederung von Bilanz und GuV: Aufhebung

Artikel … Abs. 1 Sätze  2, 4, 5 EGHGB

§ 22 Abs. 5 Sätze 3 und 4 PublG

§  26 … Sätze 3 und 4 EGAktG

§ 5 Sätze 3 und 4 EGGmbHG

Die Finanzausschüsse sehen hier Kollisionen mit der E-Bilanz-Übermittlung, die sich in der Regel an der Gliederung der HGB-Bilanz und -GuV orientiert.

 

 

 

 

 BC 3/2015

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