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Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

BC-Redaktion

BFH-Urteil vom 11.11.2015, V R 68/14

 

Der Betreiber eines Zolllagers ist nicht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt.

 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Ein Unternehmen (Zolllagerinhaber) betrieb in den Jahren 1997 und 1998 ein privates Zolllager, in dem sie Waren einer Schwestergesellschaft sowie Waren zweier anderer GmbHs einlagerte.

Das zuständige Hauptzollamt (HZA) stellte bei einer Bestandsaufnahme Fehlmengen fest und setzte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fest. Der Zolllagerinhaber entrichtete die Einfuhrumsatzsteuer in Teilbeträgen in den Streitjahren 2002 bis 2008. Im Umfang dieser Zahlungen nahm er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG vor, da es sich um Kosten der allgemeinen Unternehmertätigkeit handele.

Das Finanzamt beanstandete den Vorsteuerabzug. Dem Zolllagerinhaber fehle es an der erforderlichen Verfügungsmacht an den eingeführten Waren, um den Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer vornehmen zu dürfen. Als Lagerhalter habe der die eingeführten Gegenstände nicht erworben.

 

 

Lösung

Der Zolllagerinhaber ist nicht zum Vorsteuerabzug aus der ihm gegenüber festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer berechtigt.

...

 

BC 1/2016

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