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Abzugsfähigkeit von Kundengeschenken

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Michael Tippelhofer

BMF wendet bisherige Vereinfachungsregelung weiter an

 

Der BFH hatte mit Urteil vom 30.3.2017 (Az. IV R 13/14, vgl. Plenker,BC 2017, 297, Heft 7) entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei der Freigrenze von 35 € (netto, d.h. ohne Umsatzsteuer) zu berücksichtigen ist. Die Rechtsprechung des BFH ist wesentlichstrenger als die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, welche aus Vereinfachungsgründen auf die Berücksichtigung der Pauschalsteuer bei der Ermittlung der 35 €-Freigrenze verzichtet (siehe BMF-Schreiben vom 19.5.2015, BStBl. I 2015, 468, Rdnr. 25).

Das Urteil hat insofern eine wertmäßig geringere Abzugsfähigkeit von Kundengeschenken zur Folge.


 

 

Reaktion Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat nunmehr das BFH-Urteil vom 30.3.2017 im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. II 2017, 892). Dies spricht grundsätzlich für eine Anwendung des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus. Jedoch wurde das Urteil mit einer einschränkenden Fußnote versehen, nach der die Finanzverwaltung die Vereinfachungsregelung in Rdnr. 25 des BMF-Schreibens vom 19.5.2015 weiter anwendet.

 

Praktische Konsequenzen:

Die weitere Anwendung der bisherigen Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung bedeutet aus praktischer Sicht eine erhebliche Erleichterung für die Unternehmen.

Prüfmaßstab für den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist damit – wie bisher – allein, ob der Netto-Betrag von 35 € für das Geschenk überschritten wird. Eine einzelfallbezogene Ermittlung und Prüfung einer niedrigeren Wertgrenze bei Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG – wie es die BFH-Rechtsprechung nahelegt – ist nach Ansicht der Finanzverwaltung somit nicht erforderlich.

Das Urteil scheint zunächst keine Folgen zu haben. Es ist aber zu erwarten, dass die Behandlung von Geschenken verstärkt in den Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung kommt. Auf die Umsetzung der bisherigen Regelungen, z.B. durch Verbuchung der Pauschalsteuer für Geschenke über 35 € auf dem Konto für nicht abzugsfähige Geschenke, sollte verstärkt geachtet werden. 

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

StB Dr. Michael Tippelhofer,

beide Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 11/2017

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