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Umwelt- oder Umtauschprämie für Dieselautos

Prof. Dr. Christian Zwirner

FinMin Sachsen-Anhalt, Verfügung vom 19.4.2018, 46-S 2171a-14

 

Autohersteller bieten ihren Kunden derzeit die Möglichkeit, beim Kauf eines neuen Fahrzeugs ihr altes Diesel-Fahrzeug abzugeben und im Gegenzug dafür eine Umwelt- oder Umtauschprämie zu erhalten. Diese Umwelt- oder Umtauschprämie stellt eine Anschaffungspreisminderung im Sinne von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB dar.


 

 

Praxis-Info!

Kunden haben derzeit die Gelegenheit, beim Kauf eines neuen Fahrzeugs ihr altes Diesel-Fahrzeug (Abgasnorm EU 1–4) abzugeben, um im Gegenzug eine Umwelt- oder Umtauschprämie für die Abgabe des alten Fahrzeugs zu erhalten. Diese Möglichkeit gilt sowohl für private als auch gewerbliche Kunden, mithin sowohl für Pkws des Betriebs- als auch des Privatvermögens. Fraglich war bislang, ob diese Umwelt- oder Umtauschprämie ertragsteuerlich einen Zuschuss oder einen Preisnachlass darstellt. Diese Frage beantwortet das Finanzministerium Sachsen-Anhalt in der oben genannten Verfügung.

Ein Zuschuss ist dadurch gekennzeichnet, dass dieser von einer außerhalb des Anschaffungsgeschäfts stehenden dritten Person gewährt wird. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zuschuss und der Leistung des Zuschussempfängers besteht nicht.

Aus Sicht des Kunden erfolgt die Abwicklung der Prämie direkt über den Händler. Der Autohersteller tritt für den Kunden beim Erwerb des neuen Fahrzeugs nicht in Erscheinung. Für den Kunden ist einzig entscheidend, dass mit der Prämie eine Anschaffungspreisminderung beim Händler einhergeht. Wer diese Preisminderung final trägt (Händler oder Hersteller), ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Faktisch besteht für den Kunden ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Prämie bzw. Anschaffungspreisminderung beim Händler und der Anschaffung des Pkw.

 

 

Ergebnis:

Die Umwelt- oder Umtauschprämie stellt somit eine Anschaffungspreisminderung gemäß § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB und keinen Zuschuss dar, weil aus der Perspektive des Kunden ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Prämie und Erwerb besteht.

 


WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 7/2018

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