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Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Unternehmensbewertung

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Bei der Bewertung von hoch verschuldeten Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der konkreten Umsetzung der Anforderungen des IDW S 1 i.d.F. 2008. Das IDW hat mit Stand vom 12.9.2018 einen Praxishinweis zu diesem Thema veröffentlicht („IDW Praxishinweis: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (IDW Praxishinweis 2/2018)“).


 

 

Praxis-Info!

Der IDW Praxishinweis 2/2018 konkretisiert auf Basis des IDW S 1 i.d.F. 2008 die Besonderheiten, die bei der Unternehmensbewertung von hoch verschuldeten Unternehmen regelmäßig auftreten und liefert Hilfestellungen, wie diese Besonderheiten bei der praktischen Umsetzung berücksichtigt werden können. Zu beachten ist: Die Bewertung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche sowie auch von Versicherungsunternehmen aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten ist nicht Bestandteil des IDW Praxishinweises 2/2018.

Im IDW Praxishinweis 2/2018 wird unterschieden zwischen normal verschuldeten Unternehmen, gering verschuldeten Unternehmen, hoch verschuldeten Unternehmen und überhöht verschuldeten Unternehmen.

  • Ein normal verschuldetes Unternehmen im Sinne des IDW Praxishinweises 2/2018 weist einen Verschuldungsgrad auf, der nicht so sehr vom Verschuldungsgrad vergleichbarer Unternehmen (Peer Group) abweicht.
  • Gering verschuldete Unternehmen weisen einen Verschuldungsgrad auf, der den Verschuldungsgrad der Peer Group signifikant unterschreitet. Ausfallrisiken können bei normal und gering verschuldeten Unternehmen in der Regel außer Acht gelassen werden.
  • Bei hoch verschuldeten und überhöht verschuldeten Unternehmen sind grundsätzlich Ausfallsrisiken zu berücksichtigen. In Abgrenzung zu hoch verschuldeten Unternehmen definiert der Praxishinweis überhöht verschuldete Unternehmen als solche Unternehmen, bei denen ohne erfolgreiche finanzielle Sanierung keine mittelfristige Unternehmensfortführung möglich ist.

Dem IDW Praxishinweis 2/2018 folgend kann sowohl bei gering als auch normal verschuldeten Unternehmen von einer unbegrenzten Lebensdauer ausgegangen werden. Die Bewertung solcher Unternehmen basiert auf den allgemeinen Grundsätzen des IDW S 1 zur Unternehmensbewertung. Dies betrifft regelmäßig das anzuwendende Verfahren, die Kapitalisierung der finanziellen Überschüsse sowie die Ermittlung der Kapitalkosten.

Bei der Bewertung hoch verschuldeter Unternehmen wird die Bewertung auf Basis einer Bruttomethode empfohlen, da auf diese Weise die operativen Unternehmens-, Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken gesondert und damit transparent berücksichtigt werden können.

Bei überhöht verschuldeten Unternehmen ergibt sich aus dem bestehenden Unternehmenskonzept ohne Sanierungsmaßnahmen kein positiver Fortführungswert, der für eine Deckung des Fremdkapitals verwendet werden kann. Deshalb sind bei der Bewertung solcher Unternehmen deutlich erhöhte Unsicherheiten bei der Planung sowie weitere Besonderheiten bei der Bewertung zu beachten.

 

WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 12/2018 

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